Hiefür ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Bundesrates erforderlich.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Die erforderliche Zweidrittelmehrheit ist nicht erreicht und der Antrag somit abgelehnt. Es bleibt bei der ausgegebenen Tagesordnung.
Es liegt mir ein Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Albrecht Kone
#ny und Dr. Susanne Riess-Passer gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf Änderung der Zusammensetzung des EU-Ausschusses dahin gehend vor, daß die Zahl der Mitglieder und jene der Ersatzmitglieder des genannten Ausschusses mit 16 festgesetzt wird, wobei jeweils 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 6 auf die SPÖ und 3 auf die FPÖ entfallen.Ich werde die Abstimmung über diesen Antrag an den Schluß der heutigen Sitzung verlegen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dr. Günther Hummer: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Punkte 1 bis 6, 8 bis 13, 14 und 15, 16 und 17 sowie 20 und 21 der Tagesordnung unter einem abzuführen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.
1. Punkt
Beschluß des Nationalrates vom 7. November 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Betriebshilfegesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz geändert werden (Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 – ASRÄG 1997) (886 und 912/NR sowie 5558 und 5575/BR der Beilagen)
2. Punkt
Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen geändert wird (1010/NR sowie 5576/BR der Beilagen)
3. Punkt
Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (645/A und 1003/NR sowie 5577/BR der Beilagen)
4. Punkt
Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sonderunterstützungsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden (1012/NR sowie 5578/BR der Beilagen)
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