Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 23

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nahmen – Abschläge bei Frühpensionen, höhere Bewertung bei langer Versicherungsdauer – sind ein richtiger Schritt.

Von besonderer Bedeutung wird es sein, Arbeit für möglichst viele Menschen zu schaffen, vor allem aber der Jugend genügend Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Denn maßgeblich für die Absicherung unseres Sozialsystems, unseres Systems der Altersvorsorge ist die Entwicklung der Beschäftigungsmöglichkeiten unter Aufrechterhaltung des Generationenvertrages.

Insgesamt ist die Pensionsreform aufgrund der vorgesehenen Härtefallregelungen und Schutzbestimmungen sozial verträglich. Maßnahmen zeitgerecht zu setzen, ist wichtig und zeigt Verantwortungsbewußtsein, um der Jugend auch in Zukunft Vertrauen in das System geben zu können. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt auch im Bereich der bäuerlichen Sozialversicherung umfassende Veränderungen. So konnten wichtige soziale Anliegen der Bauernschaft durchgesetzt werden, wie zum Beispiel – und darüber freue ich mich sehr – die Erhöhung des Wochengeldes für Bäuerinnen, die verbesserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten, die Absenkung des fiktiven Ausgedinges bei Ausgleichszulagenempfängern und der Krankenschein für alle Bauern ab Mitte nächsten Jahres. Aufgrund dieser positiven Maßnahmen konnten die bäuerlichen Mandatare diesem Reformpaket zustimmen, obwohl es Belastungen enthält, da auch Auflagen erfüllt werden müssen.

Tatsache ist, daß der Beitragssatz in der Pensionsversicherung um einen halben Prozentpunkt erhöht wird. Demgegenüber erfolgt jedoch die Eingliederung des Betriebshilfegesetzes in die Bauernkrankenversicherung und der damit verbundene Wegfall des Betriebshilfebeitrages von 0,4 Prozent.

Die BäuerInnenkrankenversicherung für beide Ehepartner, die einen Betrieb im Vollerwerb führen, ab 1998 sowie eine eigene Krankenversicherung für die Bäuerinnen sind grundsätzlich beitragsneutral gestaltet. Für Betriebe, deren Einheitswert über der Höchstbeitragsgrundlage liegt, kommt es jedoch zu einem höheren Beitrag. Die Anhebung der Mindestbeitragsgrundlage stellt hingegen für kleinere Betriebe eine finanzielle Belastung dar. Diese wirkt sich aber aufgrund einer daraus resultierenden höheren Bemessungsgrundlage auch positiv auf künftige Pensionen aus.

In diesem Zusammenhang darf ich noch einmal darauf hinweisen, daß die Absenkung des fiktiven Ausgedinges ein sehr wichtiger Schritt war. Damit ist es endlich gelungen, bäuerlichen Mindestpensionisten einen beachtlichen Leistungszuwachs zu ermöglichen.

Besonders zu vermerken ist, daß durch die Änderung im bäuerlichen Krankenversicherungsrecht die Abrechnung der ärztlichen Leistung künftig neu gestaltet wird. Der bisherige Verrechnungsmodus wird durch den Krankenschein abgelöst. Dies bedeutet eine Gleichstellung unserer bäuerlichen Versicherten mit fast 4,5 Millionen Österreicherinnen und Österreichern, die im ASVG versichert sind. Mit dieser entscheidenden Veränderung konnte bei Nebenerwerbsbauern, welche die Mitversicherung beim Ehepartner verlieren, eine Doppelbelastung verhindert werden.

Insgesamt konnten die schwierigen Verhandlungen positiv abgeschlossen werden. Ich bedanke mich bei Herrn Bundesminister Molterer, bei Herrn Präsidenten Schwarzböck, bei Herrn Präsidenten Schwarzenberger und bei dem Obmann der Sozialversicherung, Donabauer, für ihren Einsatz. (Bundesrat Waldhäusl: Da sind Sie schon allein! Die Bauern bedanken sich nicht mehr! Da sind Sie schon allein!) Er hat sich gelohnt.

Ich bedanke mich aber auch bei Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesministerin, daß nicht nur ein einseitiges Belastungspaket ausverhandelt wurde, sondern aus Rücksicht auf die Einkommenssituation in der bäuerlichen Familie auch Entlastungen und Verbesserungen möglich waren. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

10.09


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