Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 25

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muß aber zukünftig auch eine eigenständige Altersabsicherung für Frauen ein Ziel sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte generell sagen, daß die Formulierung des Präsidenten des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Verzetnitsch, der dieses Maßnahmenpaket als Erfolg der Vernunft bezeichnet hat, auch von mir so gesehen wird, von meiner Fraktion so gesehen wird und auch im Bereich des ÖGB so gesehen wird, auch wenn ich darauf hingewiesen habe, daß wir noch einige vertrauensbildende Diskussionen zu führen haben werden – denn Interessenvertretung bedeutet, unterschiedliche Gruppierungen zu befriedigen –, damit diese Bezeichnung "Erfolg der Vernunft" wirklich gerechtfertigt ist.

Es ist in diesem Maßnahmenpaket gelungen, soziale Härten doch so abzuschwächen, daß sie unter dem Titel der Vernunft zu akzeptieren sind. Darüber hinaus ist es aber auch gelungen, das Sozialversicherungssystem zu verbessern und die zukünftige Tragfähigkeit sicherzustellen.

Es wird jedoch von unserer Seite – und wenn ich sage, von unserer Seite, dann meine ich die Vertretung der unselbständig Erwerbstätigen – die Umsetzung der neuen Gesetze und Verordnungen sehr genau geprüft werden müssen, denn es ist nicht auszuschließen, daß sich bei der Anwendung in der Praxis doch noch das eine oder andere als Härte herausstellt, und diese Härten sind dann raschest und entscheidend zu beseitigen.

Auf den positiven Aspekt der Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten habe ich bereits hingewiesen, auch darauf, daß diese Maßnahme in erster Linie Frauen trifft und vor dem Hintergrund der permanent steigenden Zahlen der geringfügig Beschäftigten zu sehen ist. Es sind gerade Frauen, die aufgrund dieser unsicheren Arbeitsverhältnisse in die Situation gedrängt werden, daß ihnen arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Maßnahmen vorenthalten werden.

Die Zahl der ungeschützten Arbeitsverhältnisse wird, wie gesagt, leider immer höher. Ich möchte Ihnen dazu mehrere Zahlen präsentieren. Vom März 1994 bis Oktober 1997 ist die Anzahl der weiblichen geringfügig Beschäftigten von rund 72 000 auf 123 000 gestiegen. Wenn man es sehr großzügig auslegt, könnte man sagen, es ist fast eine Verdoppelung.

Ein weiterer positiver Aspekt, der die Frauen betrifft, ist die stärkere Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten, die auch für Frauen höhere Pensionen und geschlossenere Versicherungsverläufe bedeutet. Dies gilt ebenso für die Einbeziehung von Personen, die sich ausschließlich der Pflege Angehöriger widmen. Es ist davon auszugehen, daß das gerade wieder den Kreis der Frauen trifft und diese Einbeziehung das eben Gesagte unterstützt: Es kommt dadurch zum Schließen oder Komplettieren von Versicherungsverläufen, die bei Frauen, wie wir wissen, bedingt durch familiäre Pflichten, oft sehr lückenhaft sind.

Ein Problem ist natürlich die Fixierung dieser Möglichkeit auf die Pflegestufe 5. Jeder, der mit diesen Problemen zu tun hat, weiß, was Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen und was die Pflegestufe 5 bedeutet. Mir ist jedoch völlig klar, daß das eine Frage der Finanzierbarkeit ist. Unter dem Titel, daß es uns in Zukunft gelingt, Vollbeschäftigung wieder herbeizuführen, wird dann auch darüber zu reden sein, wie die Finanzierung einer besseren Ausgestaltung dieses Problemfeldes getätigt werden kann.

Eine langjährige gewerkschaftliche Forderung konnte im Zusammenhang mit der Pensionsreform und diesem Paket der Sozialrechts-Änderungsgesetze erfüllt werden, und zwar ist das die Möglichkeit der Bildungskarenz. Wir leben in einer Zeit, in der sich Wissen sehr rasch umschlägt. Wenn die Zahl, die ich im Kopf habe, stimmt, hat Wissen ein Halbwertszeit von etwa vier Jahren. Vor diesem Hintergrund ist die Frage der Bildungskarenz und die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingungen aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen, um sich beruflich wieder so zu montieren, daß man den neuen Anforderungen gerecht werden kann, sicher ganz wichtig. Ich füge hinzu, daß all diese neuen Bereiche in der Praxis genau beobachtet werden müssen, denn ich gehe davon aus, daß es noch einige Adaptierungen wird geben müssen, vor allem auch im Bereich der arbeitsrechtlichen Absicherung, im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz und all diesen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.


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