Es hat einen wirklich umfassenden, qualitativ hochstehenden Meinungsaustausch gegeben, und – ich sage das insbesondere deshalb, weil in den letzen Tagen in verschiedenen Medien von Wirtschaftstreuhändern und anderen Fachleuten diese Regelung kritisiert wurde – auch die Wirtschaftstreuhänder waren in die Meinungsbildung eingebunden. Sie waren in den Expertengruppen vertreten, konnten sich voll artikulieren und ihre Erfahrungen in die Diskussion einbringen.
Und daß es schon etwas sehr Gutes ist – um das nicht mit Superlativen zu belegen –, was wir mit dieser Regelung geschaffen haben, zeigt, daß vor wenigen Tagen ein deutscher Kollege aus dem Bereich der Sozialversicherung gebeten hat, zu uns kommen zu dürfen. Er hat sich kurzfristig darüber informiert, wie wir in Österreich die Frage der geringfügig Beschäftigten gelöst haben. Er hat uns hohen Respekt gezollt und gemeint, er würde sich wünschen, daß es auch in Deutschland gelingen möge, eine solche Lösung zu finden, es aber bis jetzt nicht möglich gewesen sei, einen entsprechenden politischen oder auch sozialpartnerschaftlichen Konsens zu erzielen.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wenn man sich die Entwicklung der Anzahl der geringfügig Beschäftigten, die von der Sozialversicherung erfaßt sind, vor Augen hält, dann zeigt das, daß wir zum richtigen Zeitpunkt, nämlich beginnend mit nächstem Jahr, diese neuen Lösungen gefunden haben. Die letzte offizielle Zahl aus dem Hauptverband besagt, daß derzeit über 170 000 geringfügig beschäftigte Arbeitsverhältnisse bestehen. Und daher, glaube ich, war es ganz wichtig, zu erreichen, jene Arbeitgebergruppen beziehungsweise Arbeitgeber, die die geringfügige Beschäftigung nutzen, um Teilzeit- oder Vollbeschäftigung zu unterlaufen, um sich also zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und zu Lasten des Systems Wettbewerbsvorteile zu erwirtschaften, zu stoppen und auf der anderen Seite aber auch jenen geringfügig Beschäftigten, die Sozialversicherungsschutz benötigen und bei denen Versicherungslücken entstehen würden, die Option zu geben, diese Lücken zu schließen. – Ich meine, es ist wirklich ein sehr herzeigbares Ergebnis, das wir erzielen konnten.
Erlauben Sie mir, im Zusammenhang mit der Pensionsreform aus der Zeitung "Die Zeit" zu zitieren, die sich Anfang Dezember unter dem Titel "Revolution im stillen" damit befaßt hat, welche Änderungen wir in Österreich zustande bringen: "Wer die Rentendebatte in Deutschland gewöhnt ist, kann vor dem Reformwillen der Sozialpolitiker im Nachbarland nur staunen" – wobei das Staunen im Sinne einer positiven Bemerkung in Richtung Österreich zu verstehen ist.
Es heißt weiters: "Während in Deutschland die Flucht aus den Sozialkassen das ganze System gefährdet, erweitert Österreich konsequent den Versichertenkreis und stopft die Schlupflöcher, und zwar ohne nennenswerten Widerstand." Dazu muß gesagt werden, daß der Widerstand nur dadurch beseitigt werden konnte, indem wir in einem konstruktiven, konkreten Dialog mit guten Argumenten aufeinander zugegangen sind und Lösungen gefunden haben.
Es werden in diesem Artikel auch die verschiedenen Systeme beziehungsweise die verschiedenen Äste in unserem Sozialsystem verglichen, angefangen von der Pensionsversicherung bis hin zum Familienlastenausgleichsfonds. Als Schlußfolgerung der Bewertung unseres Systems und unserer Sozialversicherungsbestimmungen schreibt "Die Zeit": "Rechnet man alle Versicherungen zusammen, so belasten sie die österreichischen Arbeitseinkommen etwa gleich hoch wie die deutschen, bei" – und ich glaube, das ist ganz entscheidend – "deutlich mehr Leistungen, oft höherem Leistungsniveau, mehr sozialem Ausgleich und viel niedrigerer Arbeitslosigkeit. Austria gegen Borussia: 4 : 0." – Und das als Kommentar von einer nicht unkritischen Zeitung in Richtung Österreich! Ich denke, wir alle können stolz auf diesen Kommentar sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte, weil die Nachtarbeit in der Debatte schon großen Raum eingenommen hat, einige Bemerkungen aus meiner Sicht dazu machen. Wir diskutieren seit längerer Zeit die Frage des Nachtarbeitsverbotes für Frauen, insbesondere auch in Richtung Richtlinie der Europäischen Union zur Entwicklung eines generellen Nachtarbeitsgesetzes, das geschlechtsneutral zu formulieren ist.
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