Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 31

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Ich glaube, wir gehen insofern den richtigen Weg, als wir mit dieser – und ich bekenne mich dazu – Übergangsregelung weitere Erkenntnisse, weitere Erfahrungen sammeln können, wie ein zukünftiges Nachtarbeitsgesetz auszusehen hat, das für Männer und Frauen gleichermaßen zu gelten hat. Wir müssen auch dem Umstand Rechnung tragen – das ist, wie ich glaube, unbestritten –, daß Nachtarbeit sowohl für Frauen als auch für Männer eine besonders belastende Tätigkeit darstellt, daß für beide Geschlechter Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind. Wir erkennen aber insbesondere in Richtung der weiblichen Beschäftigten spezielle Bedürfnisse, weil nach wie vor bei Frauen besondere Betroffenheiten hinsichtlich der familiären Beziehungen bestehen.

Ich glaube daher, daß es wichtig ist, daß mit dieser Gesetzesänderung einerseits vorgesehen wird, daß die Kollektivvertragspartner die Ermächtigung bekommen, über die bestehenden Regelungen hinausgehende branchenbezogene Regelungen auszuverhandeln. Da ist die Verantwortung in die Hände der Sozialpartner gelegt, aber – das möchte ich besonders betonen – der Gesetzgeber gibt den Sozialpartnern sehr wohl eine Orientierung vor, was sie bei diesen Verhandlungen zu berücksichtigen haben. Ich glaube, man muß unbedingt auch jene Bemerkungen, die im Sozialausschuß im Hinblick auf geeignete Ausgleichsmaßnahmen getroffen worden sind, ergänzend zum Gesetzestext sehen, und ich in überzeugt davon, daß das in weiteren Gesprächen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite einen wesentlichen Stellenwert haben muß und auch haben wird.

Mein Appell geht aber auch in Richtung der Sozialpartner, überall dort, wo man erkennt, daß es ein gemeinsamer Wunsch ist – und ich betone: ein gemeinsamer Wunsch –, eine neue kollektivvertragliche Vereinbarung zu bekommen, sofort oder möglichst bald Verhandlungen aufzunehmen, und ich wünsche mir insbesondere von der Arbeitgeberseite, den Wunsch nach Ausgleichsmaßnahmen, der seitens des Hohen Hauses formuliert wurde, voll zu berücksichtigen.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, daß wir mit dieser Regelung einen richtigen Weg fortsetzen. Gerade hinsichtlich der Arbeitszeitpolitik haben wir uns schon vor einiger Zeit entschlossen, den Kollektivvertragspartnern in der Gestaltung der Arbeitszeit mehr Freiräume zu geben, damit den verschiedenen Branchen die Chance eingeräumt wird, bedarfsorientierter zu agieren. Weiters kann im Rahmen des Kollektivvertrages auch auf betrieblicher Ebene eine Betriebsvereinbarung getroffen werden, um entsprechende Regelungen festzuschreiben. Dieser Weg ist konsequent fortzusetzen. Damit wird auch einer guten österreichischen Erfahrung Rechnung getragen, nämlich daß mit der Kollektivvertragspolitik jene Flexibilität gegeben ist, die eine allgemeine gesetzliche Regelung sicherlich nicht mit dem gleichen sozialpolitischen Anspruch und der gleichen sozialpolitischen Qualität erfüllen könnte.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Es wird natürlich meine Aufgabe sein, die Entwicklung bei den Kollektivverträgen weiter zu verfolgen und diese als Basis dafür zu nehmen, daß wir bis zum Jahr 2001 – bis dahin ist die Übergangsregelung im Zusammenhang mit der Anpassung an die EU-Richtlinie vorgesehen – jene gesetzlichen Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um dieser Richtlinie Rechnung zu tragen.

Erlauben Sie mir, zur Frage Arbeitslosenversicherungsgesetz und zu einigen der Punkte, die diesbezüglich angesprochen wurden, ein paar Bemerkungen zu machen. – Ich glaube, es ist wichtig, diese Regelungen umzusetzen, weil sich herausgestellt hat, daß aufgrund der derzeitigen Rechtslage doch manche Arbeitslosen, die die Chance hätten, eine kurzfristige Tätigkeit anzunehmen, davon Abstand nehmen, denn nach der jetzigen Rechtsgrundlage haben sie, wenn der Erlös dieser Tätigkeit über die Geringfügigkeitsgrenze hinausgeht, den vollen Verlust des Arbeitslosengeldes zu verzeichnen, und wenn die Beschäftigung über ein Monatsende hinausgeht, dann entsteht der Verlust sogar für zwei Monate. Daher besteht auch wenig Chance, daß sich aus einer kurzfristigen Beschäftigung vielleicht eine kontinuierliche Tätigkeit entwickelt.

Wir haben mit diesem Anrechnungsmodell eine sozialpolitisch gerechte, aber auch mit mehr Chancen für den einzelnen verbundene Regelung gefunden. Auch da waren sehr intensive


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