Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 32

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Gespräche mit allen Experten, die auf diesem Gebiet tätig sind, die Basis dieser Vorschläge, und ich bin sehr froh, daß wir diese Einigung zustande bringen konnten.

Ein Punkt ist in der Öffentlichkeit bis jetzt ein bißchen untergegangen, was wahrscheinlich daran liegt, daß unheimlich viel bewegt wird mit jenen Gesetzesvorlagen, die auf dem Tisch liegen: Ich meine jene Bestimmung im Arbeitslosenversicherungsrecht, die die sogenannte Deckelung bei älteren Notstandshilfebeziehern beziehungsweise Arbeitslosen betrifft.

Derzeit ist die Situation so: Wenn jemand Notstandshilfe bezieht und eine Tätigkeit aufnimmt, die – das ist gerade bei Älteren sehr oft der Fall – unter dem seinerzeitigen Gehaltsniveau, Lohnniveau ist und nach einer kurzen Zeit die Tätigkeit nicht wieder fortgesetzt werden kann und neue Arbeitslosigkeit eintritt, dann richtet sich der neue Arbeitslosenbezug beziehungsweise Notstandshilfebezug nach der reduzierten Bemessungsgrundlage. Für sehr viele stellt sich daher die Frage, ob eine derartige Tätigkeit überhaupt angenommen werden kann, weil sie eben nicht die Existenzsicherung vom Einkommen her bietet, die notwendig ist. Mit dieser Deckelung bei 45- beziehungsweise 50jährigen haben wir ein Netz geschaffen, mit dem dieses Risiko beseitigt wird, und ich glaube, dies ist sozialpolitisch, arbeitsmarktpolitisch, aber insbesondere für die Betroffenen eine ganz wichtige neue Regelung. Ich hoffe und glaube, davon ausgehen zu können, daß der Bundesrat auch dieser Regelung seine Zustimmung geben wird.

Ich meine, sehr geschätzte Damen und Herren, daß wir mit diesem ganz großen Paket an Reformen, an Veränderungen beweisen, daß wir in der Lage sind, nach profunder gemeinsamer Diskussion politischen Konsens zu finden, auch in Fragen, in denen es andere Länder in dieser Qualität nicht schaffen. Das bringt Zusammenhalt in der Gesellschaft und Verteilungsgerechtigkeit mit sich, und das bedeutet für unsere bewährten Systeme aber auch eine gute Zukunft. – In diesem Sinne herzlichen Dank auch für Ihre Unterstützung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.53

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Giesinger. – Bitte.

10.53

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hoher Bundesrat! Zur Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Versicherung möchte ich anfangs erwähnen, daß hier wieder einseitig den Betrieben Lasten aufgebürdet werden. Die Arbeitnehmer können es sich aussuchen, ob sie geringfügig beschäftigt oder ob sie versichert sein wollen. (Bundesrat Kone#ny: Oder arbeitslos!) Die Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, pauschalierte Dienstgeberbeiträge zu zahlen, soferne die Summe ihrer monatlichen Entgelte das Eineinhalbfache des Betrages gemäß § 5 Abs. 2 übersteigt, wie es so schön im Gesetz heißt. Außerdem gibt es genügend Frauen, die geringfügig beschäftigt sein wollen, weil sie dadurch mehr bar auf die Hand bekommen, aber auch aus anderen Gründen. Das wird oft vergessen und oft auch nicht erwähnt. Da zeigt meiner Meinung nach die Praxis unter anderem auch, daß wir zu hohe Steuern und Lohnnebenkosten haben.

Weiters möchte ich noch zum Bundesgesetz, mit dem die Nacharbeit der Frauen geändert wird, folgendes sagen. Wir alle wissen – es wurde heute auch schon des öfteren erwähnt –, daß das Nachtarbeitsverbot für Frauen nicht EU-konform ist. Anläßlich des EU-Beitrittes hat Österreich die Ausnahme- beziehungsweise Übergangsregelung erreicht, daß erst im Jahre 2001 dieses Nachtarbeitsverbot ohne Bedingungen fällt – ich betone: ohne Bedingungen.

Es wurde heute gesagt, daß Nachtarbeit ungesund ist. Ich bin erstens der Meinung, daß Nachtarbeit nur freiwillig geleistet werden soll. Zweitens möchte ich dazu bemerken: Was ist zum Beispiel, wenn Personen, wenn Jugendliche nächtelang in Discos sind? Da redet niemand von ungesund oder daß man das nicht darf. Ist das nicht auch gesundheitsgefährdend? (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

In Vorarlberg sind nachweislich wegen des Nachtarbeitsverbotes für Frauen Frauenarbeitsplätze verlorengegangen. Es ist also höchste Zeit, daß hier heute eine Änderung passiert. Man muß sich einmal überlegen, daß wegen dieses Verbotes nachweislich Frauen, die arbeiten wollen,


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