Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 34

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Abgeordnete der Freiheitlichen Partei zum Niederösterreichischen Landtag ist nicht etwa ein Vertreter der Arbeitgeber, sondern ein Spitzenkandidat und Spitzenrepräsentant der freiheitlichen Arbeitnehmer in Niederösterreich.

Ich glaube, ich brauche diesen Ereignissen im Niederösterreichischen Landtag und dem, wie die Arbeitnehmer von den Freiheitlichen vertreten werden, nichts mehr hinzuzufügen. Es genügt, wenn man sich diese Aussagen vom 9. Oktober und die heutigen Aussagen von den Kolleginnen Ramsbacher und Mühlwerth vor Augen führt. Sie stehen mit solchen Aussagen auch nicht allein. (Zwischenruf der Bundesrätin Ramsbacher. )

Es gibt praktisch keinen Unterschied zwischen den Arbeitnehmer- und den Arbeitgebervertretern der FPÖ, weil der FPÖ-Abgeordnete Franz Marchat aus St. Pölten, ein Arbeitnehmervertreter, ... (Ruf: Wie heißt er?)  – Marchat. Mir ist er bisher noch nicht besonders aufgefallen. Mir ist er erst durch diese Äußerungen aufgefallen, die er von sich gibt. So fordert er etwa, sämtliche Arbeitnehmerschutzbestimmungen sofort außer Kraft zu setzen.

Ich denke, die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich glücklich schätzen, daß die Freiheitlichen beim Kapitel Nachtarbeit nichts mitzugestalten und mitzuverantworten haben. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Tremmel. ) Die heutige Diskussion hat – außer bei Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege – gezeigt, daß die Mehrheit der Bundesrätinnen und der Bundesräte der Meinung sind, daß die Nachtarbeit sowohl für Männer als auch für Frauen – für diese aber im besonderen – eine Belastung darstellt.

Frau Kollegin Ramsbacher! Sie als Frau haben nicht einmal erwähnt, daß die Frauen zumindest eine Doppelbelastung haben. Wenn sie nämlich in der Nacht arbeiten gehen, dann müssen sie am Vormittag und am Nachmittag zusätzliche Leistungen erbringen, und zwar durch die Doppelbelastung im Haushalt, durch die Aufgaben der Familien- und der Kinderbetreuung. (Zwischenruf der Bundesrätin Ramsbacher. ) Und anschließend gehen sie in die Nachtschicht von 22 Uhr abends bis 6 Uhr früh, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Die heutige Diskussion zu diesen beiden Gesetzen hat gezeigt, wie oberflächlich Sie mit Arbeitnehmeranliegen umgehen. Wir Sozialdemokraten werden nicht müde werden, Ihnen das immer wieder zu sagen, und zwar solange, bis auch Sie einmal die Zeit finden, sich in die Mentalität und die Umgebung der Arbeitswelt einzuleben oder sich einmal bei den Arbeitnehmern, die Sie ja auch beschäftigen, persönlich zu erkundigen. Fragen Sie sie einmal, wie es ihnen unter Ihrer Führung geht! (Bundesrat DDr. Königshofer: Sie sind ein Apparatschik, Herr Kollege! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Wir werden dafür Sorge tragen – da können Sie sich noch so aufregen, lieber Herr Kollege Königshofer –, daß es genug Kontrollen durch die Belegschaftsvertretung und durch das Arbeitsinspektorat gibt, weil wir wissen, daß wir in diesem Bereich eine große Verantwortung haben, und zwar für Männer und für Frauen, für Väter und für Mütter, die für ihre Familie zu sorgen haben.

Es war ein Wunsch der Frauen, das Nachtarbeitsverbot aufzuheben, weil sie in diesem Bereich neue Beschäftigungs- und Berufschancen sehen. Daher ist es auch zu der Lösung gekommen, daß künftige Ausnahmen vom Frauennachtarbeitsverbot in den Kollektivverträgen geregelt werden können, aber nur dann, wenn es die notwendigen und schon angesagten Begleitmaßnahmen zur Milderung der Belastung durch die Nachtarbeit geben wird.

Es wird keine Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei den abzuschließenden Kollektivverträgen geben. Es soll aber geregelt sein, daß eine Frau, wenn es zu einer gesundheitlichen Gefährdung kommt, einen Rechtsanspruch auf Versetzung hat. Auch das haben Sie von den Freiheitlichen den Frauen nicht zugestanden! – Die Frauen müssen einen Rechtsanspruch auf einen Tagesarbeitsplatz haben, damit sie ihren Betreuungspflichten gegenüber ihren Kindern bis zum 12. Lebensjahr nachkommen können.


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