Nach unseren bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen wird es vor allem fünf Branchen, fünf Wirtschaftszweige geben, bei denen wir davon ausgehen, daß die Frauennachtarbeit stark zunehmen wird. In diesen Branchen gibt es schon heute eine sehr hohe Nachtbeschäftigungsquote. Es sind dies die Bereiche Nahrungs- und Genußmittelindustrie, in der derzeit 22 Prozent der 81 000 Beschäftigten – und zwar überwiegend oder fast ausschließlich Männer – Nachtarbeit leisten; ferner das Gesundheits- und Sozialwesen mit fast 280 000 Beschäftigten, davon arbeiten 20 Prozent in der Nacht; der Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung mit 237 000 Beschäftigten, davon arbeiten nicht ganz 18 Prozent in der Nacht; weiters sind noch der Bereich der Herstellung von Kunststoffen und Gummiwaren sowie die Papierbranche und die Verlagsbranche zu erwähnen.
Wir von der Gewerkschaft, vom ÖGB und von der Arbeiterkammer werden uns in Zusammenarbeit mit den Arbeitsinspektoraten die Einhaltung der Rahmenbedingungen sehr genau ansehen! Die Gewerkschaften werden beim Abschluß der Kollektivverträge so wie in der Vergangenheit genau darauf achten, daß es durch die Nachtarbeit nicht zu weiteren Ungerechtigkeiten zwischen Männern und Frauen kommt, daß die Gesundheit nicht gefährdet wird, daß vor allem die Frauen ihren Kinderbetreuungsaufgaben nachkommen können und daß ihre Heimkehr in der Nacht vom Arbeitsplatz zu ihrer Wohnung gesichert ist, daß es genügend Transportmittel gibt und daß auch die Sicherheit für sie als Person gewährleistet ist! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, daß diese Kollektivvertragsregelung nur eine Übergangsregelung ist, die wahrscheinlich nur bis zum Jahre 2001 Gültigkeit haben wird. Ab dem Jahr 2001 wird das EU-konforme Nachtarbeitsgesetz wirksam werden.
Zum Abschluß gestatten Sie mir noch die eine oder andere Anmerkung zur Pensionsreform.
Auf die einzelnen Detailfragen sind schon meine Vorrednerinnen und Vorredner, insbesondere die Frau Ministerin, eingegangen. Insgesamt können wir daraus den Schluß ziehen, daß es mit dieser sehr umfassenden Pensionsreform – ich spreche jetzt nur von den Reformen im Bereich des ASVG; wir werden im Laufe des heutigen Tages noch über die neuen Regelungen bei den Österreichischen Bundesbahnen beziehungsweise bei den Beamten zu reden haben – doch zu einer Weiterentwicklung unseres gesamten Sozialsystems gekommen ist. Diesen Erfolg können sich vor allem die vernünftigen, besonnenen Kräfte in Österreich gutschreiben.
Ich möchte auch auf folgenden Umstand hinweisen: Daß viele geplante oder vorgesehene soziale Härten nicht gekommen sind, ist ausschließlich der sehr konsequenten Verhandlungsführung der Vertreter der Arbeiterkammern, der Gewerkschaften und insbesondere des ÖGB zu verdanken. Vieles wurde entschärft, und vor allem wurden die anstehenden Interessen der Arbeitnehmer durchgesetzt.
Ein Schwerpunkt unserer Bemühungen, doch zu einer Einigung zu kommen, fußte vor allem darauf – die Frau Bundesministerin hat es schon gesagt –, daß es galt, den Generationenvertrag, der ins Schwanken gekommen ist, der nicht mehr glaubwürdig war, der nicht mehr im notwendigen Ausmaß tragfähig gewesen ist, wieder zu stärken. Besonders erfreulich sind auch die schon am Rande erwähnten, sicherlich wichtigen sozialpolitischen Verbesserungen, die erzielt wurden.
Kollegin Kainz hat im besonderen darauf hingewiesen, daß man zu Beginn, wenn diese Pensionsreform im Bereich des ASVG wirksam wird, diese Wirksamkeit laufend beobachten wird müssen, weil nicht sichergestellt ist, daß in der Praxis nicht der eine oder der andere Härtefall auftreten kann. Diesbezüglich hat uns die Bundesregierung zugesagt, daß sie sehr rasch und positiv reagieren wird, sollten solche Härtefälle wieder auftreten.
Ich glaube, daß es doch da oder dort, vor allem bei den Frauenpensionen, zu negativen Auswirkungen kommen kann. Bereits in wenigen Wochen und Monaten werden wir erste Tendenzen sehen.
Es ist hier auch besonders hervorgestrichen worden, daß jetzt auch die geringfügig Erwerbstätigen, nämlich all jene, die bisher kein aufrechtes oder ordentliches Dienstverhältnis hatten,
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