Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 51

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derung der Haltung der Sozialdemokraten herbeigeführt hat (Bundesrat Payer: Da hat sich nichts geändert!) und daß es gelungen ist, in den letzten Monaten gemeinsam ein neues Pensionssystem zu realisieren.

Meine Damen und Herren! Warum war es notwendig? Welche Rahmenbedingungen haben sich verändert?

Erstens ist seit dem Jahr 1950 die Lebenserwartung um elf Jahre gestiegen: Frauen werden heute im Durchschnitt 79 Jahre alt, die Männer im Durchschnitt 73 Jahre, und man erwartet eine Steigerung der Lebenserwartung um weitere fünf Jahre.

Der zweite Punkt: Es gibt eine Annäherung bei den Zahlen der Beitragszahler und der Pensionisten. Kamen im Jahr 1965 auf 1 000 Aktive noch 417 Pensionisten, so sind es heute 616, und im Jahr 2030 werden 980 Pensionisten auf 1 000 Aktive gerechnet, also fast ein 1 : 1-Verhältnis. Dazu kommt noch, daß die Österreicher bereits mit 57,4 Jahren in Pension gehen; im Jahr 1970 betrug das Durchschnittsalter 61,9. Die Zahl der Frühpensionisten ist von 1970 an um 177 Prozent, also auf rund 400 000 gestiegen.

Meine Damen und Herren! Wir haben uns diesbezüglich auch gestern im Ausschuß informieren lassen: Derzeit werden aus dem Budget 57 Milliarden Schilling – nicht eingerechnet die Beamten – für die Gesamtaufwendungen der Pensionen aufgebracht. Wenn wir die Beamtenpensionen, Bundesbedienstete, Post und Bundesbahnen, dazurechnen, kommen nochmals 52 Milliarden Schilling dazu. Insgesamt sind das 109 Milliarden Schilling an Aufwendungen, was rund 15 Prozent des Bruttoinlandsproduktes entspricht. Man muß aber objektiverweise dazusagen, daß 15 Milliarden Schilling bei den Beamten durch den Pensionssicherungsbeitrag zurückfließen.

Ich glaube, es war in diesem Zusammenhang tatsächlich Handlungsbedarf gegeben. Der Volkspartei ist es vor allem darum gegangen, daß keine Kürzung bestehender Pensionen erfolgen darf – wie Sie wissen, werden die Pensionen mit 1. Jänner um 1,3 Prozent erhöht –, um eine langfristige Absicherung der Pensionen und einen fairen Generationenvertrag auf der Basis, daß die Aktiven die Pensionen sichern und die Kinder aufziehen und diese letztlich wieder für die Pensionen ihrer Eltern aufkommen.

Uns ist es auch um die Erhaltung des Umlagensystems gegangen. Uns geht es um einen höheren Anteil der privaten Eigenvorsorge durch steuerliche Maßnahmen, die wir in den nächsten Monaten sicherlich diskutieren werden. Es ist uns auch darum gegangen, daß keine weitere Erhöhung der Pensionsbeiträge und keine Erhöhung der Steuern erfolgen. Uns ist es auch darum gegangen, daß kein Hinaufsetzen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters vorgenommen wird; uns geht es hauptsächlich um die Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsaltes.

Ich glaube, es ist gemeinsam mit den Gewerkschaften eine durchaus vertretbare Lösung gelungen, wobei mir schon bewußt ist, daß man von einer Maximalforderung doch einige Abstriche machen mußte. Natürlich ist die Frage, ob die sukzessive Anhebung des Durchrechnungszeitraumes ausreichen wird, und die zweite Frage, die man sicherlich noch diskutieren wird, ist die Frage des Pensionsantrittsalters der Eisenbahner von 53 Jahren. Leider ist es nicht gelungen, da eine Anhebung zu erreichen.

Aber trotzdem: Es wurde im großen und ganzen für alle Frühpensionisten ab dem Jahr 2003 eine Anhebung des Durchrechnungszeitraumes erreicht. Es werden dies ab dem Jahr 2020 für Frühpensionisten 18 Jahre sein, für die, die im gesetzlichen Pensionsalter in Pension gehen, bleiben die besten 15 Jahre als Durchrechnungszeitraum.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist aber auch der Volkspartei zuzurechnen, daß gerade für Frauen bei der Kindererziehung ab dem Jahr 2000 bessere Anrechnungsmöglichkeiten gegeben sind. Es hat die Frau Bundesministerin bereits die Pflegestufe 5 erwähnt. Dabei wird bei denjenigen, die einen Pflegefall betreuen, der Arbeitgeberbeitrag übernommen.


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