Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 58

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Informieren Sie sich doch bei Versicherungen! Eine private Pensionsversicherung abzuschließen, ist kein Problem mehr, doch erklären uns heute die Herren hier im Bundesrat: Das ist nicht möglich, weil die Beitragsleistungen nicht zu finanzieren sind. – Sie werden staunen. Die Unsicherheit in der Bevölkerung ist groß. Wir können auch aus diesem Grund einer solchen Vorlage keine Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.05

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Uta Barbara Pühringer das Wort. – Bitte.

13.05

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Dem Protokoll der Diskussion über das 1. Budgetbegleitgesetz im Nationalrat habe ich entnommen, daß die Abgeordneten, die sich dazu zu Wort gemeldet haben, fast ausschließlich zum Thema Pensionsreform gesprochen haben. Das ist verständlich, weil diese Pensionsreform auch Mittelpunkt der politischen Diskussion und jener in der Öffentlichkeit war. Ich glaube, nur drei Redner haben auf das sogenannte Lehrerpaket, das auch Teil dieses 1. Budgetbegleitgesetzes ist, Bezug genommen.

Nachdem ich angenommen habe – das hat sich schon aus den Wortmeldungen meiner Vorredner gezeigt –, daß diese Vorgangsweise auch im Bundesrat überwiegend der Fall sein wird, möchte ich mich auf dieses Lehrerpaket beschränken und vor allem auf die drei besagten Redner zu diesem Thema im Nationalrat eingehen.

Der erste Redner, der sich dazu geäußert hat, war Dr. Antoni von der SPÖ. Er hat – ich möchte sagen, für einen Politiker in wohltuender Weise – die Verunglimpfung und Verunsicherung der Lehrer, die zur Zeit der Verhandlungen zu diesem Gesetz vorgekommen sind, kritisiert. Wir würden uns diese Haltung öfter von Politikern wünschen, vor allem nicht nur hier in diesem Haus, sondern auch in der Öffentlichkeit. Dr. Antoni hat die Notwendigkeit und die Absicht dieses Gesetzes sehr sachlich und richtig dargestellt. Ich darf das Anliegen, das dahintersteckt, ebenfalls erläutern.

Das Problem liegt in der Altersstruktur der Lehrer in Österreich. Ein Großteil der Lehrer befindet sich im mittleren Dienstalter. Wir wissen, daß es in den nächsten Jahren kaum Pensionierungen geben und dadurch auch kaum die Möglichkeit der Einstellung von jungen Lehrern gegeben sein wird. Wir wissen, daß es dadurch zu einer Überalterung des Lehrerstandes kommen wird. Manche sprechen sogar von einer zunehmenden Vergreisung des Lehrerstandes. Durch das Besoldungssystem im öffentlichen Dienst, das eine Vorrückung von einer Gehaltsstufe in die nächste mit zunehmendem Alter sichert, ist auch vorhersehbar, daß die Personalkosten im Lehrerbereich stetig ansteigen werden, weil eben keine jüngeren Lehrer, die niedrigere Gehälter bekommen, nachrücken.

Wir wissen aus der Diskussion zum ersten und zweiten Sparpaket, daß ein Großteil des Budgets, das Frau Unterrichtsministerin Gehrer zur Verfügung hat – ich getraue es mich fast nicht zu sagen, es sind 92 Prozent –, durch Personalkosten gebunden ist und daß, wenn hier keine Maßnahmen getroffen werden, um dem ein wenig entgegenzusteuern, diese Kosten noch mehr steigen werden.

Man hat daher überlegt, wie man einerseits jenen Lehrern, die eine flexiblere Gestaltung ihrer Berufslaufbahn wünschen, etwas entgegenkommen kann, zum Beispiel durch erweiterte Teilzeitmöglichkeiten auf freiwilliger Basis, durch Ausweitung der unbezahlten Urlaube, durch ein Freijahr, das sogenannte Sabbatjahr, oder mehrere Freijahre und so weiter, und wie man andererseits durch diese Maßnahmen gleichzeitig etwas Platz für arbeitslose Junglehrer, deren Bezahlung weniger kostenintensiv ist, schaffen kann. Ich habe vor kurzem in der Zeitung gelesen, daß es mittlerweile 8 000 Personen sind, die eine Lehrerausbildung absolviert haben und auf einen Posten warten.

Die Angebote, die es im Dienstrecht der Lehrer im Rahmen dieses Lehrerpaketes gibt, sind alle mit erheblichen finanziellen Einschränkungen und natürlich auch mit negativen pensionsrecht


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