zum Teil mit neuen Beitragszahlungen verbunden ist. Durch die Einbeziehung aller Erwerbseinkommen und geringfügig Beschäftigter werden alte Arbeitnehmerforderungen erfüllt.
Meine Damen und Herren! Das 1. Budgetbegleitgesetz, das wir heute diskutieren, ist ein Grundpfeiler der Harmonisierung der Pensionssysteme. Uns allen sind die harten Verhandlungen nach der Regierungsklausur in Rust in Erinnerung. (Bundesrat Bieringer: Immer dieses Burgenland!) Kollege Schöls hat darauf schon hingewiesen. Wer zu diesen Verhandlungen bereit ist, muß auch bereit sein, sich Argumente anzuhören, und das war der Fall: seitens der Regierung, aber auch seitens der Gewerkschaftsvertreter. Bis zur letzten Minute wurde verhandelt. Zum Teil einzementierte Positionen wurden aufgebrochen, und die Dialogfähigkeit aller Verhandlungspartner hat letztendlich zu einem sozial ausgewogenen und – wie ich denke – auch gerechten Ergebnis geführt – zu einem Ergebnis, um das uns andere Staaten beneiden, zu einem Ergebnis, das europaweit als vorbildlich angesehen wird, und zu einem Ergebnis, welches das bewährte Umlageverfahren und den Generationenvertrag sichert.
Ein Systemumstieg, wie ihn die Oppositionsparteien gefordert haben, würde nämlich eine Generation doppelt belasten. Diese Generation müßte eigene Beiträge zum Ansparen für die private Vorsorge aufbringen und zusätzlich die Beitragsleistungen für die Pensionisten erbringen. Ein Generationenkonflikt wäre dann meiner Meinung nach unvermeidlich. Das Gesamtkonzept der Pensionsreform ist – wie schon einige Male betont wurde – ein Erfolg der Vernunft. Es ist ein Kompromiß.
Hohes Haus! Aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes hört man hie und da auch den Vorwurf, daß es sich die älteren Arbeitnehmer in diesem Bereich gerichtet hätten, sodaß die Gruppe der Fünfzigjährigen und älteren kaum betroffen sei. Dazu erlaube ich mir eine persönliche Anmerkung, weil ich vom Alter her selbst zu dieser Gruppe im öffentlichen Dienst gehöre. Als ich 1966 als Lehrer in den Dienst trat, verdiente ich knapp 19 000 S, nein: 1 900 S – sehen Sie, ein Freudscher Versprecher! – pro Monat. Meine Freunde aus meiner Gemeinde, die meisten von ihnen Baufacharbeiter, verdienten im Jahre 1966 dieselbe Summe pro Woche. Erst Mitte der siebziger Jahre kam es zu relevanten Gehaltserhöhungen im Lehrerbereich des öffentlichen Dienstes. Daher ist die angesprochene Einschleifregelung unter Beachtung der Lebensverdienstsumme meiner Meinung nach richtig.
Unter einem ähnlichen, für die Zukunft wichtigen Aspekt ist auch die Erhöhung der Beamtengehälter für 1998 zu sehen. 1996 und 1997 gab es Nullohnrunden mit Einmalzahlungen in der Höhe von 2 700 S beziehungsweise 3 600 S. Für jeden Beamten wird es 1988 einheitlich ein um 466 S höheres Gehalt geben. Das bedeutet für die Anfangsgehälter eine prozentuelle Besserstellung, wodurch die Kurve des Lebenseinkommens insgesamt flacher wird. Ich halte diesen Wechsel – Erhöhung in fixen Schillingbeträgen und prozentuelle Erhöhung im darauffolgenden Jahr – für einen in Zukunft sehr gut geeigneten Weg, die Anfangsbezüge stärker als die Letztbezüge zu erhöhen.
Trotzdem muß etwas getan werden, damit die Beitrags- und Steuerbelastung der künftigen Erwerbstätigen nicht zu groß wird. Der Angelpunkt für alle Bemühungen, unser Sozialsystem langfristig zu sichern, ist eine erfolgreiche Beschäftigungspolitik. Die Förderung von Investitionen und die Förderung der Infrastruktur sind Aufgaben des Staates, die insbesondere für eine erfolgreiche Beschäftigungspolitik sehr wichtig sind. Die Spielräume dafür müssen erhalten bleiben. Auch eine allzu starke Erhöhung der Beiträge für die Alterssicherung ist wegen der Verteuerung des Faktors Arbeit und wegen der negativen Auswirkungen auf das verfügbare Einkommen der Aktiven nicht beschäftigungsfördernd.
Meine Damen und Herren! Im vorliegenden 1. Budgetbegleitgesetz wird auch auf Besonderheiten einzelner Berufsgruppen Bedacht genommen. Frau Kollegin Pühringer hat schon sehr sachlich, richtig und genau diskutiert, daß es in diesem Paket für Lehrer befristet die Möglichkeit gibt – die Betonung liegt auf "befristet" –, bereits ab dem 55. Lebensjahr in Pension zu gehen. Diese Personengruppe muß damit selbstverständlich eine Kürzung der Pension in Kauf nehmen. Zudem wird eine neue Form der Teilbeschäftigung – die sogenannte geblockte Dienstleistung – eingeführt. Lehrer mit zumindest zehnjähriger ununterbrochener Dienstzeit können
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