Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 71

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ihre Lehrverpflichtung herabsetzen, wobei sie zunächst ein oder mehrere Jahre voll weiterarbeiten und dann für ein ganzes Schuljahr freigestellt werden.

Durch all diese Maßnahmen, die heute schon besprochen wurden, erhofft man sich eine Verbesserung in der Altersstruktur der Lehrer sowie frei werdende Stellen für arbeitslose Junglehrer. Grundsätzlich halte ich es für positiv, daß man die Aspekte "Altersstruktur" und "arbeitslose Junglehrer" in diesem Gesetz beachtet. Persönlich denke ich aber – Herr Staatssekretär, ich kenne durch meinen Beruf und durch meine Tätigkeiten in der Standesvertretung zirka 2 000 Pflichtschullehrer in meinem Bundesland –, daß diese im vorliegenden Gesetz eröffneten Möglichkeit wegen der verhältnismäßig großen finanziellen Abstriche nur sehr sporadisch in Anspruch genommen werden wird oder – genauer gesagt – gar nicht in Anspruch genommen werden kann, zum Beispiel von denen, die Alleinverdiener sind.

Das Nachdenken und Suchen nach Lösungen gegen die Lehrerarbeitslosigkeit ist richtig und notwendig. Vielleicht sollte man aber grundsätzlicher darüber nachdenken. Damit spreche ich die Ausbildung der Pflichtschullehrer an, die derzeit an Pädagogischen Akademien stattfindet. Wäre es nicht vielleicht einer Überlegung wert, alle Lehrer an Universitäten auszubilden? Wäre nicht ein dreistufiges Modell ein gangbarer Weg: Ausbildung des Grundschullehrers an der Universität, des Mittelstufenlehrers an der Universität und des Oberstufenlehrers an der Universität? – Damit wäre sicherlich eine Qualitätsverbesserung in Aussicht gestellt. Ich denke, daß dadurch für einige Jahre auch weniger Junglehrer auf den Arbeitsmarkt kommen würden.

Neu für Lehrer ist die Abgeltung von Überstunden. Damit wird einer Anregung des Rechnungshofes Rechnung getragen und auf die tatsächliche Unterrichtserteilung abgestellt. Ich bekenne mich dazu.

Auch die Leiterzulage für Pflichtschuldirektoren erfährt eine Änderung: Sie wird geringfügig erhöht, wird aber insgesamt – und das ist wichtig – gerechter, weil sie stärker auf die Anzahl der zu führenden Klassen abzielt. Auch für Beamte des Exekutivdienstes gelten künftig einige pensionsrechtliche Sonderbestimmungen, mit denen Erschwernisse des Dienstes berücksichtigt werden.

Zusammenfassend erlaube ich mir festzustellen, daß all diese Vorhaben, die heute schon geschildert wurden und die ich zum Teil selbst referiert habe, in einem Gesamtzusammenhang stehen. Ein Teil dieser Novellen stellt Begleitmaßnahmen zu den Bundesfinanzgesetzen 1998 und 1999 dar, ein anderer Teil dient längerfristig einem geordneten Budgetvollzug im Bereich des öffentlichen Dienstes und gleichzeitig der Finanzierbarkeit der zukünftigen Beamtenpensionen. Daher wird die SPÖ-Fraktion keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ.)

14.13

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Jürgen Weiss. Ich erteile es ihm.

14.13

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Dem vorliegenden Gesetzesbeschluß läßt sich auf den ersten Blick nicht entnehmen, daß er aufgrund von Artikel 21 des Bundes-Verfassungsgesetzes maßgeblich das von den Landtagen zu beschließende Dienstrecht für die Landes- und Gemeindebediensteten mitprägt. Denn diese sind dadurch veranlaßt, zumindest die wesentlichen Grundlagen dieser Änderungen nachzubilden.

Das ist absolut kein Unglück, weil einzelne Länder dies schon bisher gerne getan hätten, doch war ihnen das verwehrt. Durch die vorliegende Novelle wird es ihnen künftig ermöglicht sein. Es gibt auch Bundesländer – meines zählt zu ihnen –, die gerne noch ein wenig weitergehen würden und daran von dem nach wie vor bestehenden engen Korsett des Artikels 21 gehindert werden. Im Einvernehmen mit den Bediensteten in Vorarlberg haben wir zum Beispiel eine Gehaltsreform ausgearbeitet, die an sich darauf ausgelegt wäre, zwischen Beamten und Vertragsbediensteten überhaupt keinen Unterschied mehr zu machen, ausgenommen den Unterschied, der einen erhöhten Bestandsschutz des Dienstverhältnisses – ich sage das jetzt ein


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