Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 72

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wenig vereinfacht – für die im Bereich der Hoheitsverwaltung tätigen Mitarbeiter vorsieht. Alle anderen Belange sollten gleichgestellt werden. Damit geht es um eine Harmonisierung im weitesten Sinn auch dort – das geht über die Bundesregelung hinaus –, wo es im Interesse der Beamten gelegen ist, im Abtausch gegen ein harmonisiertes Pensionsrecht manche Dinge eingeräumt zu bekommen, die bisher nicht Bestandteil öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse waren.

Das Homogenitätsgebot ist unter anderem auch ein Anliegen der Regierungsvorlage, mit der die Bundesstaatsreform beschlossen werden sollte. Selbstverständlich geht es nicht um die völlige Abschaffung dieses Gebotes, wohl aber um seine Lockerung. Ich möchte kurz begründen, warum das so ist. Wir alle wissen, daß sich die Aufgabe des Staates mittlerweile gewandelt hat. Heute werden an ihn die Anforderungen gerichtet, denen ein moderner Leistungs- und Dienstleistungsstaat entsprechen muß. Der Staat hat seine Bürger nicht mehr zu verwalten, sondern ihnen effizient Leistungen zur Verfügung zu stellen.

Es ist daher nur ein konsequenter Ausdruck des Föderalismus, wenn jede Gebietskörperschaft frei ist, ihr Dienstrecht so zu gestalten, daß das Ziel einer effizienten, leistungsorientierten und sparsamen Verwaltung bestmöglich erreicht wird. Damit wird nicht nur der Föderalismus in Österreich wesentlich gestärkt, sondern letztlich kann es zwischen den Gebietskörperschaften zu einem Wettbewerb um den besten öffentlichen Dienst kommen, nicht nur im Interesse der Bürger, sondern auch im Interesse der öffentlich Bediensteten selbst, die sich häufig durch ein zu starres Dienstrecht in ihrer Leistungsbereitschaft gehindert fühlen.

Wenn ich Ihnen sage, wessen Gedanken ich hiemit vorgetragen habe, werden Sie sehen, daß Sie – wenn Sie dieses Anliegen unterstützen – in guter Gesellschaft sind. Das war nichts anderes als die Begründung, mit welcher der sozialdemokratische Klubvorsitzende im Nationalrat, Dr. Kostelka, vor dem Sommer eine besonders rasche Umsetzung dieses Anliegens gefordert hat. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.16

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert Platzer. Ich erteile es ihm.

14.16

Bundesrat Herbert Platzer (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren Bundesräte! Für mich als voraussichtlichen oder zumindest vorgesehenen letzten Redner wäre es jetzt selbstverständlich sehr interessant, über die Pensionsreform zu sprechen. Das möchte ich bewußt nicht tun.

Ich möchte statt dessen einige Anmerkungen zum sogenannten Lehrerpaket machen, das heißt zum Gehaltsgesetz 1956 und zum Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz. Inhaltlich werde ich sicherlich wenig zu sagen brauchen, weil Kollegin Pühringer in hervorragender, sachlich richtiger Weise darüber gesprochen hat. Ich kann jedes Wort, das sie dazu gesagt hat, unterstreichen.

Kurz eingehen möchte ich auf die Äußerungen der von Ihnen schon angesprochenen Abgeordneten Schaffenrath im Nationalrat, da sie in überaus gehässiger Weise über die Lehrer gesprochen hat. Sie sprach von Privilegien der beamteten Lehrkräfte, von 20 Stunden Arbeitszeit und vor allem – das hat mich besonders befremdet, aber wahrscheinlich war sie schon lange nicht mehr in einer Schule – davon, daß etwa zu Schulbeginn wochenlang kein Unterricht stattfinde oder zu Schulschluß drei Wochen vor Ende des Schuljahres – ich zitiere wörtlich – "Unterricht – falls überhaupt – nur rudimentär gehalten wird".

Ich möchte Frau Abgeordnete Schaffenrath gerne zu mir in die Hauptschule einladen (Bundesrat Meier: Zu mir auch!), da dort am ersten Tag des Schuljahres bereits nach Stundenplan unterrichtet wird. Falls sie es nicht wissen sollte: Bis zum Montag der letzten Schulwoche – wenn am Freitag Zeugnisverteilung ist, findet am Montag die Schlußkonferenz statt – wird voll unterrichtet, geprüft und was auch immer. Daher möchte ich nicht unwidersprochen lassen, was dazu gesagt wurde.


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