Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 83

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

lung im Ausgleich und der gebäudeübergreifenden Verwendung von Mietzinsreserven eingearbeitet worden. Andere Neuregelungen betreffen die Körperschaftssteuer, die Umsatzsteuer, die Normverbrauchsabgabe sowie die Bundesabgabenverordnung.

Zum Kommunalsteuergesetz nur eine kurze Bemerkung: Bekanntlich hat ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes die Befreiung der ÖBB von dieser Steuer als verfassungswidrig aufgehoben. Nun haben ÖBB, Gemeindebund und Städtebund gemeinsam eine Lösung gefunden, die für alle Teile tragbar ist: eine 66-Prozent-Regelung. Diese macht eine Steuerbefreiung im Unternehmensbereich "Eisenbahninfrastruktur" und im Zusammenhang mit den vertraglich beschlossenen gemeinwirtschaftlichen Leistungen auch weiterhin möglich.

Das Tabakmonopolgesetz enthält zur Vermeidung eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof und um die rechtlichen Bedenken der Europäischen Kommission zu berücksichtigen, klarstellende Regelungen im Bereich der Zulassungsvoraussetzungen für den Großhandel, die Begrenzung der Lieferverpflichtungen auf die jeweils vorhandenen Lagerbestände und Regelungen hinsichtlich der Verrechnung von Transportkosten für kleine Bestellmengen.

Beim Zollrechtdurchführungsgesetz war eine Reihe von Einzelregelungen änderungsbedürftig, weil sich entweder das EG-Recht geändert hat oder die Unvereinbarkeit mit dem geltenden EG-Recht erkannt wurde. Ferner ist das nunmehr einsetzbare Informatikverfahren rechtlich auszugestalten – eine Notwendigkeit deswegen, um den Vollzug des immer umfangreicher werdenden EG-Rechtes ohne wesentliche Personalaufstockung zu erreichen.

Das waren nur ein paar grundsätzliche Feststellungen. – Meine Fraktion wird diesen Gesetzen ihre Zustimmung geben.

Herr Präsident, gestatten Sie, daß ich nun in eigener Sache ein paar Worte sage.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute und jetzt das letzte Mal, daß ich als Debattenredner – ich werde ja noch einige Berichte erstatten – an diesem Rednerpult stehe, da ich mit 31. Dezember aus dem Bundesrat ausscheiden werde beziehungsweise mein Bundesratsmandat bereits schriftlich zurückgelegt habe.

Ich möchte hier feststellen, daß meine Mitgliedschaft im Bundesrat eine sehr schöne Zeit war, aber ich glaube doch, nach 40jähriger politischer Tätigkeit – davon 32 Jahre als Kommunalpolitiker, fünfeinhalb Jahre als im Landtag Tätiger, viereinhalb Jahre als Mitglied des Bundesrates – und knapp vor dem Alter, wo man sagt: Na ja, die Pensionierung steht eigentlich schon vor der Tür!, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.

Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, Ihnen allen für Ihr kollegiales Verhalten mir gegenüber sehr herzlich zu danken.

Ich möchte noch einmal allen Damen und Herren dieses Hauses recht herzlich danke schön sagen und Ihnen allen für Ihre Zukunft bei Ihrer Arbeit und bei der sicher nicht leichten Lösung der anstehenden Probleme – vor allem bei der Bundesstaats- und damit bei der Bundesratsreform – alles Gute und viel Erfolg wünschen. (Allgemeiner Beifall.)

15.04

Präsident Dr. Günther Hummer: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ausdrücken, daß wir Sie, sehr geehrter Herr Kollege Karl Hager, nur mit Schmerzen aus diesem Hohen Hause ziehen lassen, daß wir Ihre angenehme und stets korrekte Art über alle Fraktionsgrenzen hinweg, glaube ich, sehr geschätzt haben, sodaß ich sagen kann, daß Sie uns fehlen werden.

Herr Kollege Hager, Sie sind stets ein liebenswürdiger und kameradschaftlicher Mitmensch gewesen, haben immer den rechten Ton angeschlagen und sind als Kommunalpolitiker, als Politiker im Landtag, als überzeugter Föderalist und langer Angehöriger der zweiten Kammer des österreichischen Parlaments eine profilierte Persönlichkeit, die sich einen festen Platz in der Politik gesichert hat.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite