Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 84

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Herr Kollege Hager, Sie sind ein Mann, der in diesem Hohen Haus sehr vielseitig eingesetzt war, der zu sehr vielen Themen etwas zu sagen hatte, der aus einer reichen Lebenserfahrung schöpfen konnte.

Ich habe in der Zwischenzeit listig nachgesehen, wann Sie geboren sind, und ich muß feststellen, daß Sie eigentlich noch viel zu jung sind, um dieses Hohe Haus zu verlassen. Sie sind – bei Männern darf man so etwas verraten – am 27.2.1938 geboren.

Wir wünschen Ihnen, Herr Kollege Hager, für Ihren weiteren Lebensweg alles erdenklich Gute, und ich glaube, wir werden Sie alle in sehr guter Erinnerung behalten. Alles Gute auf Ihren Lebensweg! (Allgemeiner Beifall. – Bundesrat Hager erhebt sich von seinem Platz und dankt mit einer Verbeugung.)

Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer. Ich erteile es ihm.

15.07

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf zu einigen in der Diskussion angezogenen Punkten Stellung nehmen.

Zuerst möchte ich mich zur Frage des Umsatzsteuergesetzes äußern. Es wurde ja bereits erwähnt, daß die Kreditkartengesellschaften zwei verschiedene Arten von Leistungen erbringen: einerseits die Kreditgewährung an die Karteninhaber – dafür erhalten sie die Kreditkartengebühr –, andererseits die Übernahme der Kreditsicherung für die Vertragsgeschäfte, für die Vertragsunternehmen.

Die Kreditkartengesellschaften sind bisher davon ausgegangen, daß die Kreditgewährung an die Kreditkarteninhaber eine umsatzsteuerbefreite Leistung darstellt – und daran ändert sich ja nichts –, aber die Übernahme der Kreditsicherung als eine Art Vermittlungsleistung sehr wohl umsatzsteuerpflichtig ist. Wenn man dieser Auffassung folgt, dann ergibt sich daraus die Ansicht, daß sie für die im Zusammenhang mit der Kreditsicherung getätigten Umsätze auch umsatzsteuerbefreit sind. Sie haben also den Vorsteuerabzug nicht vorschriftswidrig in Anspruch genommen, sondern ihrer Rechtsauffassung folgend. Dies war aber umstritten, und diese Strittigkeit ist auch der Auslöser für den Wunsch, dies gesetzlich klarzustellen, und nicht unbedingt ein konkreter Anlaßfall.

Es stimmt, daß wir uns dabei an der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Union orientieren, die es in Kenntnis dieser Komplexität ermöglicht, daß Kreditkartengesellschaften eine Option zur Umsatzsteuerpflicht erhalten. Übrigens hat auch unser größtes Nachbarland, die Bundesrepublik Deutschland, von dieser Option Gebrauch gemacht. Wir folgen damit der Regelung, die in der Bundesrepublik Deutschland heute bereits gilt.

Steuereinnahmen gehen da insoferne nicht verloren, als diese schon bisher, wie ich bereits berichtet habe, als Vorsteuer geltend gemacht und daher bereits bisher keine Beträge entrichtet wurden. Ich glaube, daß dies Rechtsklarheit schafft und daher ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Ich habe nicht gesagt, daß nur vier Gesellschaften von diesem Ausfall betroffen sind. Es gibt insgesamt nur vier Kreditkartengesellschaften in Österreich. Daher würde eine Zurverfügungstellung konkreter Zahlen Rückschlüsse auf einzelne Gesellschaften ermöglichen. Dem steht das Steuergeheimnis entgegen.

Der zweite wesentliche Punkt betrifft die Börsenprivatisierung. Da darf ich insofern eine Ergänzung beziehungsweise Richtigstellung anbringen, als bereits heute 50 Prozent der BörseAG, also jener Gesellschaft, die die Konzession zum Betrieb der Börse erhalten wird oder jedenfalls beantragt hat, nicht mehr dem Bund gehören, sondern verschiedenen österreichischen Banken. Nur die anderen 50 Prozent gehören noch dem Bund. Wir haben aber vor, auch diese 50 Prozent so rasch wie möglich zu veräußern, und zwar in diesem Fall nicht an die Banken, sondern


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