Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 88

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

heitlich beschließen werden –, nämlich als Kammer, passend ist, dann würden wir die Entwicklungen, die auf uns zukommen, nicht erkennen.

Kern dieser Regierungsvorlage – ich fasse mich sehr kurz – ist die Auflösung der Börsekammer und die Schaffung einer Börse AG, also eine Privatisierung dieses Kapitalhandelsplatzes. Das Unternehmen Wiener Börse wird erst mit diesem Schritt tatsächlich zum Börseunternehmen, wie es die Gesetzesvorlage vorsieht. Im Börsefondsüberleitungsgesetz ist unter Artikel 1 § 2 Abs. 1 sehr deutlich formuliert, was bei vielen mit großem Erfolg betriebenen Privatisierungen von ehemaligen Staatsbetrieben wie OMV, Verbund, VA-Stahl und anderen für die Kleinanleger von essentieller Bedeutung ist. Ich möchte es vorlesen: ein funktionsfähiges Börsewesen, das die schutzwürdigen Interessen des anlagesuchenden Publikums besorgt.

Das ist der wesentliche Kern, und das soll mit der Privatisierung der Wiener Börse erfolgen. Nur mit diesem Schritt können auch Herr und Frau Österreicher zum Aktienkauf als Vorsorge für die Zukunft gewonnen werden. Denn wenn nicht Vertrauen in die Aktie gegeben ist, dann wird die Aktie auch nicht erworben werden.

Heute hat ein Vorredner von mir, Herr Kollege Jaud, schon deutlich gemacht, daß wir nach wie vor Aktienmuffel sind. Nach wie vor investieren in Österreich nur 4 Prozent der Bevölkerung einen Teil ihres Kapitals beziehungsweise ihres Einkommens als Vorsorgemöglichkeit in Aktien – das ist meilenweit vom europäischen Durchschnitt entfernt. Die Privatisierung der Wiener Börse, die Legitimierung des Börseunternehmens sollte daher wirklich im Interesse aller sein, die den Finanzplatz Wien nicht in Frage stellen wollen.

Ich möchte abschließend an eine, jetzt kann man schon sagen, alte ÖAAB-Forderung erinnern: Wir christdemokratische Arbeitnehmer wollen, daß zunehmend der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin auch ins eigene Unternehmen investiert, wir wollen also eine Mitarbeiterbeteiligung. Ich bin überzeugt davon, daß, wenn das sukzessive umgesetzt wird, eine höhere Identifikation mit dem Unternehmen gegeben sein wird und den Arbeitnehmer das Schicksal des Unternehmens, ob Erfolg oder Mißerfolg gegeben ist, nicht kalt läßt und er mit dem Unternehmen mitlebt.

Niederösterreich hat – und da spreche ich als Ländervertreter – in diesen Dingen eine Vorreiterrolle übernommen. Ich nenne nur ein aktuelles Beispiel: Die EVN-Privatisierung, vor Jahren begonnen, hat nicht nur eine Mitarbeiterbeteiligung und entsprechenden Zuspruch in diesem Bereich gefunden, sondern letztendlich ermöglicht, daß ein großes Energieversorgungsunternehmen einen guten Weg in der Anlagestrategie – sowohl von seiten des Unternehmens als auch von seiten der Mitarbeiter – genommen hat. Letztlich war es auch die Privatisierung der EVN, die es ermöglicht hat, daß die großen Finanzierungsvorhaben im Lande Niederösterreich – ich nenne nur das Regierungsviertel in St. Pölten, alles, was mit unserer Landeshauptstadt zusammenhängt – realisiert werden konnten.

In diesem Sinne möchte ich abschließend die Zustimmung der ÖVP-Fraktion zu dieser Regierungsvorlage bekanntgeben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.32

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Meier. – Bitte.

15.32

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon viel zu den einzelnen Gesetzen gesagt worden. Ich kann mich also auch sehr kurz fassen.

Zum Herrn Kollegen Jaud: Die 999 stimmen als Zahl natürlich nicht, weil ja meistens Regierungsvorlage und Ausschußbericht eine Zahl haben, es sind auch noch nicht alle behandelt worden, aber es sind viele Gesetze und Novellierungen.

Ich meine aber, daß diese einzelnen Novellierungen tatsächlich notwendig sind. Es ist notwendig, daß wir die Kreditkartengesellschaft regeln, daß wir regeln ob es sich um eine unechte Be


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite