Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 89

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

freiung handelt oder ob Mehrwertsteuer bezahlt und dann wieder abgeschrieben wird. Oder auch die Sache ÖBB und Kommunalsteuer: Es nützt einmal nichts, diese Dinge müssen geregelt werden.

Ich stimme Herrn DDr. Königshofer zu, der sagt, es gibt so viele Gesetze, und sie sind so kompliziert; der einzelne Staatsbürger versteht sie sowieso nicht oder nur jene, von denen er betroffen ist, weil er sich dann erkundigt. Auch die Steuerberater haben ja damit ihre Probleme. Auf der anderen Seite werden aber alle diese Wünsche, die zu Ausnahme- und Zusatzregelungen führen, von irgendwem gestellt. Und weil wir heute so viel von der dritten Säule gesprochen haben: Wenn wir also darauf abzielen, daß es eine private Pensionskassenversicherung gibt, erhebt sich schon wieder der Ruf: das muß aber steuerlich begünstigt sein! Das heißt, wir müssen schon wieder ein Gesetz für diesen Fall schaffen, der einen generellen Steuersatz verhindert und wiederum Ausnahmen hervorruft. – Ich wollte das einleitend sagen, um zu begründen, warum diese Komplexität vorhanden ist, die der einfache Bürger nicht will, weil sie schwer zu durchschauen ist.

Im Abgabenänderungsgesetz geht es um die unechte Umsatzsteuerbefreiung des Eigenverbrauchs von Grundstücken, die Wohnzwecken dienen. Über die Kreditkarten haben wir ja schon gesprochen. Aber es sind auch viele eigentlich ganz kleine Dinge darin enthalten, zum Beispiel die Steuerpflicht von Versandlieferungen von Zahnärzten. Wenn es im anderen Land die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges gibt, dann müssen sie hier versteuert werden. Das ist ein Einzelfall, er wird in der Gesamtsumme Österreichs wahrscheinlich nicht viel ausmachen. Es wäre aber eine Ungerechtigkeit, wenn sie, obwohl im anderen Land ohnehin die Vorsteuer abgezogen wird, hier nicht besteuert würden. Diese Dinge kommen im realen Leben einfach vor, und dann muß man eben eine Regelung treffen, damit diese Ungerechtigkeit beseitigt wird.

Das gleiche gilt für die Einkommensteuer. Genauere Regelungen oder Klärungen bei bisher nicht eindeutigen Punkten im Lohnsteuerrecht, zum Beispiel bei der Besteuerung von Lohnfortzahlungen im Ausgleich oder der steuerlichen Behandlung von Urlaubsabfindungen, waren notwendig. Unter dem Titel "Normverbrauchsabgabe" geht es um steuerliche Maßnahmen bei reimportierten Fahrzeugen. Die Normverbrauchsabgabe ist zu bezahlen. Was geschieht, wenn ein nach Österreich eingeführtes Fahrzeug ins Ausland verkauft wurde und dann wieder zurückkommt? An einen solchen Fall hat man bei der ursprünglichen Gesetzeswerdung wahrscheinlich nicht gedacht.

Ich möchte zum Abgabenänderungsgesetz noch anmerken, weil darin auch das Elektrizitätsabgabegesetz geregelt wird, daß die Steiermark darangeht – das war ja in den Zeitungen zu lesen –, Teile der steirischen Elektrizitätswirtschaft an eine französische, in Europa mächtige Gesellschaft zu veräußern. Diesbezüglich gibt es auch Kritik, aber das ist Sache der Landesregierung – die Proponenten der Landesregierung sind ja schon auf Bildern in den Zeitungen zu sehen gewesen. Der Bundesgesetzgeber ist da nicht verantwortlich.

Ich schneide das hier aus folgendem Grund an. Auf der einen Seite ist der Ruf nach Privatisierung, also Verkauf, laut. Der zweite Ruf, der laut wird und der sicherlich auch gerechtfertigt ist, lautet: Wenn etwas verkauft wird, dann soll es den bestmöglichen Ertrag bringen. Wenn dann aber jemand kauft, der uns gerade nicht paßt, weil er kein Steirer und kein Oberösterreicher, also nicht die OKA und auch nicht der Verbund ist, sondern eine französische Gesellschaft, dann heißt es, wir hätten die Ausschreibung so formulieren müssen, daß dieses Unternehmen gar nicht hätte kaufen dürfen. – Verstehen Sie den Widerspruch, der darin liegt? Auf der einen Seite wollen wir soviel Geld wie möglich erwirtschaften, auf der anderen Seite aber soll keiner kaufen, den wir nicht wünschen.

Was ich in einem Nebensatz sagen möchte: daß in dieser Gesellschaft wahrscheinlich sehr viel in Atomkraftwerken produzierter Strom fließt, den wir vermutlich schon jetzt auf Umwegen importieren, macht mich nicht gerade glücklich, denn wie Sie wissen, ist die österreichische Gesetzeslage so, daß wir keinen Atomstrom produzieren. Andere produzieren ihn aber schon, und wir beziehen ihn nun über die internationalisierten Leitungen auf dem freien Strommarkt.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite