Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 111

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Engelbert Schaufler das Wort. – Bitte.

17.11

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Novelle des Führerscheingesetzes versetzt mich in die Lage, ein Problem aufzuzeigen, das mit der letzten Beschlußfassung im Juli 1997 und mit diesem Gesetz am 1. November 1997 entstanden und wirksam geworden ist.

In diesem Führerscheingesetz wird nämlich die Lenkerberechtigung beziehungsweise Lenkberechtigung, wie es richtig heißt, der Klasse C bei Lenkern, die das 45. Lebensjahr erreicht beziehungsweise überschritten haben, an eine ärztliche Untersuchung gebunden, die innerhalb von 12 Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes am 1. November 1997 durchgeführt werden muß.

Die Lenkberechtigung wird bei positivem Untersuchungsergebnis auf jeweils fünf Jahre beziehungsweise, wenn jemand bereits 60 Jahre alt ist, auf zwei Jahre befristet verlängert. Wird jedoch die ärztliche Untersuchung versäumt, so wird die Lenkberechtigung auf die Unterklasse C 1 – das sind LKW bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht – eingeschränkt.

Obwohl ich schon in den Diskussionen vor Beschlußfassung im Nationalrat und auch im Bundesrat auf dieses Problem aufmerksam gemacht habe und mir seitens der zuständigen Beamten auch versichert wurde, daß meinem, unserem Wunsch Rechnung getragen werde, ist es nunmehr anders.

Warum bin ich so erpicht auf die Lösung dieses Problems? – Ich bin deswegen so erpicht darauf, weil es grundsätzlich um die Existenz vieler Arbeitnehmer geht, da der Besitz des Führerscheines die Grundlage der Ausübung ihrer Arbeit ist. Wenn diese Personen die Frist von 12 Monaten versäumten, verlören sie den C-Führerschein. Es ist unbedingt notwendig, daß die Behörde die betroffenen Personen auf diese grundlegende Änderung des Gesetzes aufmerksam macht.

Ich freue mich darüber, daß vor allem die Vorsitzende des Ausschusses für öffentliche Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr, Frau Johanna Schicker, sich dem Entschließungsantrag spontan angeschlossen hat und mit ihr die gesamte sozialdemokratische Fraktion, weil hier ein Problem gelöst werden soll, bei dem es um die Sicherung von Existenzen geht. Ich freue mich auch darüber, daß die freiheitliche Fraktion diesen Entschließungsantrag, den ich gleich verlesen werde, mitbeschließen wird. Ich hoffe, daß dieses Problem nun zum Wohle der Bürger gelöst wird. Ich meine, das ist Politik, die sich ein wenig mehr als bisher dem Bürger zuwendet. Dies ist in der heutigen Zeit unbedingt notwendig.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Engelbert Schaufler, Johanna Schicker und Kollegen betreffend Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BG über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) geändert wird (535/A und 960/NR der Beilagen)

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, dafür zu sorgen, daß

1. Führerscheinbesitzer der Klasse C, die EDV-mäßig erfaßt sind, rechtzeitig vor Ablauf der Befristung ihres Führerscheines von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt werden und aufgefordert werden, sich der gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, und


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