Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 48

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte zum 1. Tagesordnungspunkt ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 10. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (934 und 1014/NR sowie 5597/BR der Beilagen)

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 10. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird (1015/NR sowie 5598/BR der Beilagen)

4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 10. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (935 und 1017/NR sowie 5599/BR der Beilagen)

5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 10. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird (936 und 1018/NR sowie 5600/BR der Beilagen)

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 10. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert wird (937 und 1016/NR sowie 5601/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite