Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 49

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ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 2 bis 6 hat Herr Bundesrat Mag. Himmer übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

Berichterstatter Mag. Harald Himmer: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die einzelnen Berichte des Unterrichtsausschusses liegen Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher verkürzt Bericht erstatten.

Ich bringe den Bericht des Unterrichtsausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird. Der Unterrichtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben. Ich bitte, gegen den vorliegenden Gesetzesbeschluß keinen Einspruch zu erheben.

Des weiteren berichte ich über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird. Auch dazu hat der Unterrichtsausschuß nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag gestellt, keinen Einspruch zu erheben. Ich schließe mich dem an und bitte das Plenum, diesem Gesetz die Zustimmung zu erteilen.

Des weiteren berichte ich über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird. Der Unterrichtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Des weiteren bringe ich den Bericht des Unterrichtsausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird. Auch hier hat der Unterrichtsausschuß mit Stimmenmehrheit den Antrag gestellt, keinen Einspruch zu erheben.

Des weiteren berichte ich über den Beschluß des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert wird. Auch hier hat der Unterrichtsausschuß nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag gestellt, keinen Einspruch zu erheben.

Ich stelle den Antrag, gegen die vorliegenden Gesetzesbeschlüsse im Plenum keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen nun über die Debatte über die zusammengezogenen Punkte ein. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

11.54

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Kollegin Fischer hat gestern gesagt, man solle bei einem Gesetz nicht immer Einzelteile herauspicken, sondern man solle das Ganze betrachten. Da gebe ich ihr grundsätzlich recht, und das mache ich auch gerne bei allen Gesetzen, die zum Bereich Unterricht gefaßt und beschlossen werden sollen.

Gerade bei den Unterrichtsgesetzen bleibt es nicht aus, das Bildungssystem als Ganzes zu betrachten. Das, was mit den Unterrichtsgesetzen immer wieder passiert – wir sehen immer wieder die kleinen Korrekturen –, sind im wesentlichen nichts anderes als kosmetische Operationen. Es sind immer Entlastungsschnitte im System, damit das Ärgste verhindert werden soll. Trotzdem wäre es dringend nötig, sich das Bildungssystem als Gesamtes anzusehen.


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