Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 74

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Berichterstatter Dr. Kurt Kaufmann: Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus zum Stellenbesetzungsgesetz liegt Ihnen schriftlich vor.

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates regelt die Bestellung von Mitgliedern des Leitungsorgans von Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. der im § 8 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmung im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der zweite Gesetzesbeschluß betrifft ... (Bundesrat Dr. Tremmel: Mehrheitlich oder einheitlich?)  – Mehrheitlich, das habe ich ja gesagt. Oder habe ich einstimmig gesagt? "Mit Stimmenmehrheit" habe ich gesagt.

Der zweite Gesetzesbeschluß betrifft das Bundesvergabegesetz 1997. Mit diesem Gesetzesbeschluß des Nationalrates wird das Bundesvergabegesetz so geändert, daß jene Unternehmen bei der Vergabe berücksichtigt werden, welche Lehrlinge ausbilden.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Dr. Günther Hummer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, über die die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt werden.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile es ihm.

13.53

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Berichterstatter! Um schlüssig in meinen Ausführungen fortsetzen zu können, habe ich vorhin diesen Einwand gemacht, denn der ersten Vorlage, die Sie berichtet haben, werden wir nicht die Zustimmung geben, der zweiten sehr wohl.

Zur ersten Vorlage: Stellenbesetzung in staatsnahen Unternehmensbereichen. Zu dem sehr kurz gefaßten Bericht wäre noch hinzuzufügen, daß die Eignung des Bewerbers zu prüfen ist, eine öffentliche Ausschreibung voranzugehen hat und daß der Name der Person, mit der die Stelle besetzt wurde, und die Namen derer, die an dieser Entscheidung mitwirken, zu veröffentlichen sind.

Wir würden uns noch wünschen, daß die entsprechenden Verträge, mit denen solche Personen bestellt werden, veröffentlicht werden würden, dann hätte etwa das Desaster im Falle Konrad vermieden werden können, das sicherlich niemand von Ihnen in dieser Form so gewollt hat. Der Vertrag war wahrscheinlich noch gar nicht vorhanden, daher konnte man ihn nicht veröffentlichen, das sehe ich schon ein. Man muß sich halt ein bißchen mehr Zeit dafür nehmen, dann könnte man ihn auch veröffentlichen. Unser Wunsch lautet also: Veröffentlichung solcher Muster- oder Schablonenverträge.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß diese Vorlage ein Zeichen des schlechten Gewissens, ein unvollkommenes Feigenblatt ist, das die nicht mehr vorhandene Jungfräulichkeit bezüglich Vertrauenswürdigkeit verdecken sollte. Einen Fall habe ich bereits angezeigt. Leider Gottes sind solche Fälle nur die Spitze des Eisberges in unserer sonst so schönen Republik Öster


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