Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 94

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wichtige Einrichtungen, wie zum Beispiel Pflegeheime, Altenbetreuungsheime und ähnliche Organisationen, einen sehr bedeutenden Beitrag zahlen müssen.

Bis zu 7 200 S wird von manchen Einrichtungen für den Zivildiener pro Monat bezahlt. Daher glaube ich, daß die Regelung, die wir nun gefunden haben, wichtig und sinnvoll ist, zumal damit gleichzeitig auch dem Gedanken Rechnung getragen wird, daß die "Blaulichtorganisationen" vorerst nicht allzu sehr finanziell belastet werden. Ursprünglich haben wir an 2 700 S gedacht. Wir haben uns nun auf einen Betrag von 1 228 S im Monat geeinigt; ein Betrag, der meiner Meinung nach vertretbar ist, ein Betrag, der meiner Meinung nach relativ leicht von den "Blaulichtorganisationen" – da vor allem von Rettung und Arbeiter Samariter Bund – sehr leicht wieder eingespielt werden kann.

Die Kosten, die dadurch verursacht werden, sind nicht in jenem Ausmaß gegeben, wie hier genannt worden ist. Insgesamt bekommen wir mit dieser zusätzlichen Abgabe rund 41 Millionen Schilling. Ich halte diesen Betrag für gerechtfertigt. Dieser Betrag dient dazu, daß wir im Jahre 1999 und im Jahre 2000 noch mehr Zivildiener als bisher den "Blaulichtorgansiationen" zur Verfügung stellen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Sinne empfinde ich die vorliegende Gesetzesnovelle als einen wesentliche und wichtige Unterstützung für die Arbeit der Zivildiener in der Zukunft, aber auch als ein klares Bekenntnis für die Einrichtung des Zivildienstes als Wehrersatzdienst in Österreich. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.20

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

14. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von blindmachenden Laserwaffen (563/A und 985/NR sowie 5571 und 5609/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung. Es ist dies ein Bundesgesetz über das Verbot von blindmachenden Laserwaffen.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Gstöttner übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Ferdinand Gstöttner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Das Protokoll über blindmachende Laserwaffen verbietet lediglich den Einsatz von blindmachenden Laserwaffen im bewaffneten Konflikt. Es erscheint daher notwendig, dieses Verbot auf die Herstellung, Beschaffung, den Verkauf, die Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie den Besitz solcher Waffen und deren spezieller Teile auszudehnen. Durch Umsetzung in einem entsprechenden Bundesgesetz wird das Verbot jederzeit anwendbar, das heißt nicht bloß im internationalen bewaffneten Konflikt, sondern auch im nicht internationalen


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