Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 95

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bewaffneten Konflikt, im internen Konflikt und ebenso in Friedenszeiten. Durch eine entsprechende Erklärung bei der Ratifizierung sollte Österreich überdies klarmachen, daß nach seinem Verständnis das Protokoll unter allen Umständen anwendbar ist und nicht bloß während des internationalen bewaffneten Konfliktes, da dies im Protokoll über blindmachende Laserwaffen nicht klar geregelt ist.

Der vorliegende Beschluß des Nationalrates trägt somit dem Verbot von blindmachenden Laserwaffen Rechnung.

Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bieringer. – Bitte.

15.23

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum geht es bei dem Verbot von Laserwaffen? – Laser ist an und für sich eine segensreiche Erfindung. Vor allem in der Medizin wird der Laserstrahl immer umfangreicher und sehr erfolgreich eingesetzt. Aber es gibt nichts Gutes an menschlichen Erfindungen, ohne daß jemand daherkommt und sagt, eigentlich könnte man auch eine Waffe daraus machen.

Genau das ist passiert. Die Laserwaffe ist bereits zur Serienreife entwickelt, wird aber noch nicht produziert. Daher beschließen wir dieses Verbot gerade zum richtigen Zeitpunkt.

Die derzeit geltende Konvention oder vielmehr das internationale Protokoll sieht nur ein Einsatzverbot im Kriegsfalle vor. Das vorliegende Bundesgesetz geht weiter. Es verbietet auch die Entwicklung, die Herstellung, die Beschaffung, die Vermittlung, den Verkauf, die Ein-, Aus- und Durchfuhr solcher unmenschlicher Waffen.

Meine Damen und Herren! Österreich hat eine Vorreiterrolle bei der weltweiten Minenräumung und Hilfe an die Minenopfer. Jedes Jahr werden zwanzigmal mehr Anti-Personen-Minen gelegt als entschärft. Außenminister Dr. Schüssel forderte alle auf, so rasch wie möglich dem Beispiel Österreichs zu folgen und die Ratifizierung der Anti-Personen-Minen-Deklaration 1998 vorzunehmen. Erforderlich sind 40 Ratifikationen. Die wachsende internationale Kooperation ist das Schlüsselelement dieser Konvention. Konkrete Maßnahmen werden genannt, um diese internationale Kooperation zu strukturieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich anhand einiger Beispiele aufzeigen, wo Österreicher erfolgreich gewirkt haben. Es gibt Entminungsprojekte in Afghanistan und in Moçambique, die von Österreich unterstützt werden; die Fortsetzung dieser Aktivitäten ist für 1998 geplant. Die Schwerpunkte der Projekte, die von Österreich finanziert wurden, lagen bei der Rehabilitation von Minenopfern, bei Hilfe zur Selbsthilfe, was die Entminung anlangt, weiters wurden österreichische Entminungsexperten als Instruktoren für Experten in Bosnien und Herzegowina entsandt. Österreichs Bemühungen bei der Kooperation mit Osteuropa werden auch international anerkannt. Ziel ist die Wiedereingliederung dieser Menschen in den normalen Alltag.

Die Minen fordern 25 000 Opfer pro Jahr, neun von zehn Opfern sind Zivilisten. Und das Erschreckendste ist: Jedes dritte Opfer, meine Damen und Herren, ist ein Kind! Fruchtbares Ackerland kann wegen der Verminung nicht genutzt werden. Dadurch ist die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in diesen Ländern beeinträchtigt. Die Kosten einer solchen Mine betragen 3 US-Dollar; die Beseitigung einer Mine kostet 300 bis 1 000 US-Dollar, also das Hundert- bis Dreihundertfünfzigfache.

Aus all diesen Gründen darf ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:


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