Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 96

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Entschließungsantrag

der Bundesräte Ludwig Bieringer, Albrecht Kone#ny, Dr. Susanne Riess-Passer und Kollegen betreffend eine aktive Rolle Österreichs bei der weltweiten Minenräumung und Hilfe an die Minenopfer

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht,

1. mit den anderen Staaten der Kerngruppe eng zusammenzuarbeiten, um gemeinsam eine effiziente Strategie zur weltweiten Minenräumung und zur Milderung des durch APM hervorgerufenen Leidens zu entwickeln und umzusetzen;

2. hiebei sich für eine Koordinierung der Geberaktivitäten, unter Berücksichtigung der Möglichkeiten im System der Vereinten Nationen, und die Ausrichtung auf Hilfe zur Selbsthilfe einzusetzen;

3. nach der erforderlichen führenden Rolle Österreichs beim Zustandekommen der APM-Verbotskonvention sich nun auch bei deren Implementierung beispielhaft zu engagieren;

4. die von der Bundesregierung erbrachte Hilfe zur Minenräumung sowie an die Minenopfer wesentlich zu steigern;

5. ehebaldigst einen Betrag von jeweils bis zu 25 Millionen Schilling in den kommenden Jahren für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen;

6. durch einen Appell an die Öffentlichkeit auch die österreichische Bevölkerung zu finanziellen Beiträgen für diese Zielsetzung zu gewinnen suchen.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie sehr herzlich, unseren gemeinsamen Entschließungsantrag zu unterstützen, weil ich glaube, daß das unbedingt notwendig ist und daß hier Handlungsbedarf gegeben ist. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.29

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der von den Bundesräten Bieringer, Kone#ny, Dr. Riess-Passer und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend eine aktive Rolle Österreichs bei der weltweiten Minenräumung und Hilfe an die Minenopfer ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Bundesrat Gudenus. – Bitte.

15.29

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren! Meine lieben Kollegen! Kollege Bieringer hat schon sehr deutlich darauf hingewiesen, welche Bedeutung das Gesetz betreffend die Laserwaffen hat. Es handelt sich hiebei um Waffen, die ähnlich wie die Minen – über die er dann sehr lange und sehr ausgiebig gesprochen hat – sehr gefährlich sind und auch viel Leid über die zivile Bevölkerung bringen. Laserwaffen haben die unglückliche Eigenschaft, im Kriegsfalle möglicherweise im Waffenhandwerk nicht ausgebildete Personen zu treffen und nachhaltig zu schädigen. Diese Schädigung soll natürlich verhindert werden.

Es ist betrüblich, daß der rechtmäßige militärische Einsatz von Laserwaffensystemen, die eine nicht dauerhafte Erblindung zur Folge haben, nicht geächtet ist. Das heißt, solche Waffen können weiterhin hergestellt, vertrieben, gelagert werden – all das darf mit solchen, welche bewußt eine dauerhafte Erblindung herbeiführen, nicht getan werden.


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