Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 97

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Ich halte es für einen großen Mangel dieses Gesetzes, daß es eine Ausnahmeregelung gibt. Wenn wir schon den technischen Fortschritt, wie ihn auch Herr Kollege Bieringer angesprochen hat, in Kauf nehmen und berücksichtigen wollen, so müßten wir, so meine ich, auch jene Waffensysteme miteinbeziehen, die entwickelt werden, um eine nicht dauerhafte Erblindung herbeizuführen. Auch solche Waffen dürfen nicht weiter hergestellt werden. Das scheint mir ein großer Mangel dieses Gesetzes zu sein.

Weiters erscheint mir das Gesetz schwer durchführbar – vielleicht geht der Herr Bundesminister für Inneres darauf ein. Es wird nicht nur die Herstellung, Beschaffung, der Verkauf, die Ein-, Aus-, Durchfuhr und der Besitz solcher Waffen, sondern auch spezifischer Teile bestraft.

Meine Damen und Herren! Nur einzelne wissen – ich weiß es nicht –, wie solch ein Teil ausschaut. Dieser spezifische Teil, der die Erblindung herbeiführt, ist für die wenigsten von uns als solcher erkennbar. Er ist nicht groß, und er mag so angefertigt sein, daß er für uns vielleicht wie ein Bestandteil einer Waschmaschine, wie ein Steuergerät für einen Fernsehapparat aussieht. Ich versuche jetzt absichtlich Alltagsgeräte zu nennen, denn gut gemachte Geräte haben mindestens ein Double-use-Programm. Es ist für mich nicht abschätzbar, inwieweit unsere Organe an der Grenze oder im Land selbst in der Lage sind, diese Gerätekomponenten als solche zu erkennen und aus dem Verkehr zu ziehen. Das erscheint mir auch als großer Mangel dieses Gesetzes.

Grundsätzlich aber – das wissen Sie – sind wir für dieses Gesetz zum Verbot dieser infamen Waffe, welche Menschen für ihr Leben blendet, so wie auch Minen eine infame Waffe sind, die Menschen auf Lebensdauer körperlich so zurichten, daß sie in den meisten Fällen ihre normale Lebensweise nicht weiterführen können.

Ich finde es eigentlich symptomatisch, daß wir dieses Gesetz als fast letztes Gesetz vor Weihnachten beschließen, so wie wir voriges Jahr auch das Minengesetz beschlossen haben. Es zeigt das den friedlichen Ausklang des Jahres und den Gemeinsinn des Bundesrates, ohne sich zum Partner der Regierung zu machen. Wir sind mit diesem Gesetz Partner der österreichischen Bevölkerung, wir sind darüber hinaus Partner der Menschheit und des humanen Gedankens schlechthin. Ich wünsche diesem Gesetz baldige und schnelle Verbreitung. (Beifall bei den Freiheitlichen, der ÖVP sowie des Bundesrates Drochter. )

15.34

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kone#ny. – Bitte.

15.34

Bundesrat Albrecht Kone#ny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bedauerlicherweise ist es nicht der Krieg, den wir durch Bundesgesetze untersagen können, auch wenn internationale Bemühungen letztlich darauf ausgerichtet sind, militärische Auseinandersetzungen als Mittel der Politik zurückzudrängen. Das mindeste, was wir versuchen müssen, so begrenzt der Erfolg dieser Bemühungen auch sein mag, ist es, die Auswirkungen von militärischen Konflikten oder von militärischen Vorbereitungen auf die Zivilbevölkerung gering zu halten.

Mit dem Verbot von blindmachenden Laserwaffen tun wir das in einem Teilbereich, und zwar in einem Teilbereich, in dem die internationalen Bemühungen – auch in diesem Fall – unter tatkräftiger Mitwirkung Österreichs vorangekommen sind. In dem von Kollegen Bieringer eingebrachten gemeinsamen Entschließungsantrag richtigerweise damit in Verbindung gebrachten Bereich der Minen haben wir das mit Initiativen erreicht, die in ganz besonderem Maße von Österreich getragen wurden.

Ich hoffe, daß uns die Überzeugung eint, daß militärische Auseinandersetzungen keine Form der politischen Konfliktlösung sind, weder zwischen Staaten noch zwischen Bevölkerungsgruppen in Staaten.


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