Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 90

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Einige von Ihnen, vor allem Frau Bundesrätin Markowitsch, haben erwähnt, daß es von verschiedenen Seiten sehr starke Kritik an Europol gibt. Unter anderem ist kritisiert worden, daß mit Europol der "gläserne Mensch" geschaffen wird und daß Daten von Europol in Zukunft nicht nur unkontrolliert ermittelt, sondern auch unkontrolliert verknüpft würden.

Gleichzeitig wurde auch Kritik dahin gehend geübt, daß den Beamten von Europol Privilegien zustünden, die nicht gerechtfertigt sind. Ich glaube, daß diese drei Kritikpunkte nicht gerechtfertigt sind, und versuche, das auch ganz kurz zu begründen.

Erstens sind sie deshalb nicht gerechtfertigt, weil Europol derzeit keine exekutiven Befugnisse hat, und es ist, um es mit aller Deutlichkeit auch zu sagen, auch in der nächsten Zukunft nicht daran gedacht, daß Europol exekutive Befugnisse bekommt. Europol hat auch keine Befugnis, Daten selbst im eigenen Wirkungsbereich zu ermitteln, und auch die nationalen Behörden haben keine Befugnis, für Europol zusätzliche Daten zu ermitteln. Die nationalen Sicherheitsbehörden übermitteln lediglich Daten, die nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften erhoben werden dürfen. Und diese Daten dürfen ausschließlich zu Analysezwecken von Europol verwendet werden.

Die Bediensteten von Europol haben keinerlei polizeiliche Ermittlungsbefugnisse. Daß Europol ein europäisches FBI wird, ist vielleicht langfristig ein anstrebenswertes Ziel, wenn der Vereinigungsprozeß der 15 Staaten Europas weiter fortschreitet, mittelfristig ist es kein geplantes Ziel.

Europol nimmt lediglich eine Servicefunktion für die nationalen Sicherheitsbehörden ein, um effizient und rasch handeln zu können. Diese Servicefunktion soll vor allem bei Schlepperei, bei Drogenhandel, bei Menschenhandel, bei Kfz-Verschiebereien und bei der Bekämpfung von Geldwäsche genutzt werden.

Frau Bundesrätin Riess-Passer hat die Immunität von Europol kritisiert. Sie hat aber auch richtigerweise gesagt, daß diese Immunität sich nicht von den Immunitäten unterscheidet, die andere Beamtinnen und Beamte der Europäischen Union haben und die andere international tätige Organisationen ihren Beamten einräumen. Die Bestimmungen dieser Immunität sind im wesentlichen dieselben Bestimmungen, wie sie im Interpol-Amtssitzabkommen beinhaltet sind, und sind im wesentlichen dieselben Bestimmungen, wie sie für das Jugoslawien-Tribunal in Den Haag und für die Kommission für die Begrenzung der chemischen Waffen in Den Haag gelten. Und ich sehe keinen Grund dafür, daß die Europol-Bediensteten nicht die gleiche Immunität genießen sollen, wie sie für diese Beamten gilt.

Wenn man Änderungen in dieser Rechtsstellung vornimmt, dann, bin ich der Meinung, sollte man sie konsequenterweise für alle Beamten machen, die im Bereich von europäischen Institutionen tätig sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb glaube ich, daß Europol kein Staat im Staat ist, daß Europol nicht den "gläsernen Menschen" schafft, sondern ein wichtiges Instrument zur Vorbereitung und Koordinierung spezifischer Ermittlungen gegen organisierte Schwerkriminalität ist. Wir alle können gerade in Österreich die Augen vor der Zunahme der organisierten internationalen Kriminalität nicht verschließen. Wir können nur dann erfolgreich vorgehen, wenn wir national mit ganzer Kraft arbeiten, aber auch grenzüberschreitend auf Basis des Rechtsstaates und des nationalen Rechtes verstärkt zusammenarbeiten. Die vorliegende Vorlage ist meiner Meinung nach ein taugliches und brauchbares Mittel, um diese gemeinsame internationale Zusammenarbeit zu erreichen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.04

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.


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