Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 117

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des Verfassungsgerichtshofes erfüllt, und man ist auf einen Betrag in Höhe von 1 162,50 S gekommen, das bedeutet also fast 1 200 S neue Familienförderung für ein Kind ab 19 Jahren.

Diese Beträge finden sich allerdings in beiden Modellen, von denen wir heute hier gehört haben, nicht wieder. Die Volkspartei hat diese Staffel schnell um 100 S erhöht, man wollte offensichtlich nicht hinter der Sozialdemokratischen Partei zurückstehen, sondern wollte, daß sich das jetzt im Durchschnitt bei ein, zwei, drei Kindern bei 500 S einpendelt. Die SPÖ hat immer schon gesagt, es werden so um die 500 S sein.

Bei der SPÖ möchte man halt nach wie vor bei einer Lösung bleiben, die über die Familienbeihilfe geht. Das ist immer schon ihre Mentalität gewesen, so etwas nicht über Steuergerechtigkeit zu lösen, sondern zuerst dem Steuerzahler etwas aus der linken Tasche zu nehmen, das ein bisserl umzuverteilen und ihm dann wieder etwas zu geben. Das hat den Vorteil, daß der, der etwas bekommt, sich dann höflich bedankt und sagt: Danke vielmals, Herr Finanzminister, ich habe jetzt eine Erhöhung bekommen! Das wird anders, wenn man es über Steuergerechtigkeit macht ... (Ruf: Das kommt ja aufs selbe heraus!) Ja, es kommt das gleiche heraus, aber es bedankt sich halt dann niemand, und darauf will man offensichtlich nicht verzichten.

Meine Damen und Herren! Ich habe das Gefühl – auch nach allem, was ich heute hier gehört habe –, daß unsere Familienpolitik zwar europaweit nicht so schlecht dasteht, aber daß sie im Prinzip nicht ganz richtig gewesen sein kann, sonst hätte der Verfassungsgerichtshof nicht so geurteilt. Man hat vielleicht auch zu sehr auf die Stimmen der berufstätigen Frauen gesetzt und in Kauf genommen, daß Familien mit mehr Kindern, in denen die Frau eben nicht mehr die Chance hat, Karriere zu machen, unter die Räder kommen.

Ich wiederhole, daß die Volkspartei da gar keinen Stein werfen und sich zum Schützer der Familien aufspielen kann, denn wenn man zehn Jahre den Familienminister stellt, hätte man sicher schon viele Gelegenheiten gehabt, etwas tun zu können.

Daß wir Freiheitliche nicht nur kritisieren, das haben Sie im Bundesrat in den letzten Jahren schon sehr oft bemerkt, und wir stellen immer wieder fest, daß das schön langsam auch von den Kolleginnen und Kollegen der anderen Parteien zur Kenntnis genommen wird. Wir haben immer unsere eigenen Vorschläge, wir beschränken uns bei Gott nicht nur aufs Kritisieren. Daher wäre die von uns vorgeschlagene Lösung mit dem Familiensplitting auch irgendwie miteinzubeziehen. Ich glaube, das wäre eine tolle und gescheite Lösung, weil dabei das Einkommen aller Familienangehörigen – und zwar freiwillig, also auf Antrag – zusammengerechnet wird und dann eine Besteuerung herauskommt, die der Leistungsfähigkeit einer Familie ganz besonders und auf eine sehr gerechte Weise entspricht.

Dieses Modell ist von uns publiziert worden. Wir haben im Dezember sogar den Vorschlag auf eine lineare Erhöhung bei der Familienbeihilfe im selben Ausmaß wie bei den Pensionen eingebracht. Wir meinen, daß unser System des Familiensplittings das einzige System wäre, bei dem der Herr Bundesminister für Finanzen nicht zuerst den Verfassungsdienst anrufen müßte, um zu klären, ob das verfassungskonform ist oder nicht. Bei unserem Modell brauchen Sie das nicht zu machen, Herr Minister! Da kann ich Ihnen jetzt schon garantieren, daß das auf jeden Fall verfassungskonform ist, was bei allen anderen Modellen, insbesondere bei dem von Ihnen präferierten, nicht so sicher ist.

Meine Damen und Herren! Ich fasse kurz zusammen: Ich bin überzeugt davon, daß schon bei der Verabschiedung des Familienbesteuerungsgesetzes im Jahre 1992 den Kennern der höchstgerichtlichen Judikatur klar war, daß das eigentlich nicht das Ende sein konnte. Herr Professor Böhm hat in wirklich einmaliger Weise hier aufgezeigt, wie die Gleichheitswidrigkeit zustande kommt. Bei einem horizontalen Vergleich der Personen gleicher Einkommenshöhe geht es eben nicht an, daß ein Steuersubjekt, welches mit Unterhaltspflichten belastet ist, genausoviel an Einkommensteuer bezahlt, wie ein Subjekt, das nicht durch solche Unterhaltsleistungen beeinträchtigt ist. Das ist der Kern des Ganzen.

Wenn der Verfassungsgerichtshof noch hinzufügt, daß mindestens die Hälfte der Einkommensteile, die zur Bestreitung des Unterhaltes von Kindern erforderlich sind, steuerfrei bleiben muß,


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