daß die Tragung der Kinderlasten mit steigendem Einkommen leichter wird. Der ausschlaggebende Vergleich dürfe nicht zwischen Eltern mit niedrigerem und höherem Einkommen, sondern müsse zwischen unterhaltspflichtigen Eltern und nicht unterhaltspflichtigen Personen gleicher Einkommensstufe gezogen werden. – Ende des Zitats.
Ich halte es für eminent wichtig, daß der Verfassungsgerichtshof einmal diese Klarstellung getroffen hat, denn ich habe in letzter Zeit bei familienpolitischen Diskussionen sehr oft darüber gesprochen, und ich kenne die Forderung auch der Liberalen, die besserverdienenden Familien bei der Familienbeihilfe sozusagen schlechterzustellen als die weniger gut Verdienenden. Ich bringe dann immer wieder ein Rechenbeispiel. Nehmen wir einen Angestellten her, der einen Nettoverdienst von 30 000 S hat und Alleinverdiener ist. Der bekommt bei drei Kindern pro Monat zirka 5 000 S Familienbeihilfeabsetzbetrag. Ich selbst habe drei Kinder, ich weiß, in zwei Monaten sind das etwa gut 11 000 S.
Dann hat diese Familie zusammen 35 000 S zur Verfügung. Dividiert durch fünf Personen – 5 mal 7 ist 35 (Beifall des Bundesrates Kone
#ny. ) – sind das 7 000 S. Es hat also diese Familie 7 000 S pro Person zur Verfügung.Der andere Angestellte hingegen, der auch verheiratet ist, aber keine Kinder hat, dessen Frau aber berufstätig ist und selbst noch 20 000 S dazuverdient, hat mit seiner Frau zusammen 50 000 S zur Verfügung. Dividiert durch 2 sind das 25 000 S pro Person. Es liegt doch ein erheblicher Unterschied zwischen 7 000 S und 25 000 S.
Diese Dinge gibt es in der Praxis, Herr Kollege, die können Sie sich anschauen. Gehen Sie in die großen Banken oder Versicherungen, dann werden Sie sehen: Der eine ist Alleinverdiener, und der andere hat eine Gattin, die dazuverdient. Der eine ist im Urlaub im Waldviertel und der andere in der Dominikanischen Republik. Das wird halt in diesem Lande als Ungerechtigkeit empfunden. Das darf ich Ihnen sagen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Das kann bis in die höheren Einkommen hinaufgehen. Herr Kollege Drochter, jetzt sage ich Ihnen eines: Diejenigen, mit den hohen Einkommen, mit den großen Autos, mit den großen Häusern und mit den dicken Brieftaschen, zahlen auch wesentlich mehr an Steuern. Es darf doch ein Bürger, der in diesem Land eine Leistung erbringt, der in diesem Land eine Steuerleistung erbringt, auch erwarten, daß ihm der Staat zumindest einen kleineren Teil in Form einer Transferleistung zurückgibt. Aber das, was Sie vorhaben, ist eine kalte Enteignung in gewissen Bereichen, eine kalte Umverteilung sozialistischer Provenienz, so wie Sie es in der Vergangenheit schon immer wieder praktiziert haben. Das ist nicht der gerechte Rechtsstaat, den wir uns vorstellen, sondern das ist ein sozialistischer Umverteilungsstaat. Doch diesen lehnen wir ab!
Nun gehe ich noch einmal auf das Thema der Individualbesteuerung ein. Wir erachten diese nicht als familienfreundlich. Wir würden eine Familienbesteuerung befürworten, bei welcher es für jedes Mitglied in der Familie ein Existenzminimum gibt.
Ich bringe Ihnen ein Beispiel für die Ungerechtigkeit der Individualbesteuerung bei der letzten Steuerreform. Bei einem Alleinverdiener hat die Familie einmal von der Steuerreform profitiert. Wenn zwei Verdiener in der Familie sind, so hat die Familie zweimal von der Steuerreform profitiert. Also die Familie mit einem Alleinverdiener mit Frau und drei Kindern hat einmal profitiert, und die Familie, wo Mann und Frau arbeiten, hat zweimal profitiert.
Mir tut es sehr leid, daß sich Herr Familienminister Bartenstein heute vormittag wieder auf die Individualbesteuerung, die wir in Österreich zugegebenermaßen schon recht lange haben, festgelegt hat und er keine Annäherung Richtung Existenzsicherung aller Familienmitglieder gemacht hat.
Abschließend möchte ich noch sagen: Man soll die Familienpolitik nicht rein auf steuertechnische Aspekte reduzieren. Familienpolitik muß ganz woanders beginnen. Da muß man sich einmal fragen, welche Einstellung denn der Staat zu einer Gemeinschaft hat. Will er die Ehe oder will er eine andere Form der Lebensgemeinschaft? Will er beide gleichstellen und damit
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite