Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 171

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Produzent muß natürlich dafür Sorge tragen, daß sein Film – aller Voraussicht nach – ein Erfolg zu werden verspricht. Selbstverständlich haben – wie wir wissen – Produzenten auch schon gutes Geld in einen schlechten Film gesteckt, von dem man annehmen konnte oder mußte, daß er ein Erfolg wird. Aber das ist nun einmal das marktwirtschaftliche Risiko. So ist es im Leben, vor diesem Risiko können auch wir uns nicht davonstehlen!

Ich glaube, daß sich die Sache, wenn ein Drittel der Eigenmittel vom Produzenten aufzubringen wäre, etwas anders anlassen würde. Der Produzent eines Films muß selbstverständlich die Verantwortung auch in Form seiner Eigenmittel mittragen. Er braucht eine gute Geschichte, und diese muß er dann bestmöglich verkaufen können. Dann wird auch der österreichische Film international Erfolg haben! Die Tatsache, daß wir ein kleines Land sind, ist noch kein Grund dafür, daß wir keine großen Erfolge einfahren können. Schweden, das auch kein sehr großes Land ist, hat uns vorgemacht, wie das geht. Ich glaube, daß wir, wenn wir nach wirtschaftlichen Kriterien vorgehen und ein Leistungsprinzip auch für die Filmschaffenden fordern, Erfolg haben können. Mit dieser Novellierung des Filmförderungsgesetzes ist das jedoch überhaupt nicht sichergestellt. Daher werden wir dazu auch keine Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.26

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Rauchenberger. – Bitte.

21.26

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Ich sehe die Situation tatsächlich ein bißchen anders. (Bundesrat Waldhäusl: Das überrascht uns nicht!)

Ich habe dem offensichtlich engagierten Beitrag der Kollegin Mühlwerth aufmerksam gelauscht. (Bundesrat Waldhäusl: Die kennt sich aus!) Ja, sie kennt sich aus! Mir ist dabei meine berufliche Erfahrung als Zuckerbäcker vor dem geistigen Auge geschwebt: Die Rezeptur ist in Ordnung. Ich kenne aber sehr viele, die ein wunderbares Rezept haben und trotzdem nicht kochen können! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte jetzt aber doch auf meine vorbereitete Rede eingehen, weil ich nicht den Background habe, den Kollegin Mühlwerth hat. Ich habe mich erst einlesen müssen, habe das mit sehr viel Interesse getan und werde daher dieses Filmförderungsgesetz ein bißchen analytischer und nicht oberflächlich betrachten.

Bereits 1980 wurde ein österreichisches Filmförderungsgesetz beschlossen, welches 1993 novelliert wurde und heute neuerlich abgeändert werden soll. Die Gesetzesänderung von 1993 hatte die Situation des Filmschaffens der Jahre 1991 und 1992 zur Grundlage, wobei die Änderungen im wesentlichen den bis dahin geltenden Filmförderungsfonds, an dessen Stelle das österreichische Filmförderungsinstitut eingerichtet wurde, und die Schwerpunktsetzung der Filmförderung betrafen. In dem seither zur Verfügung stehenden Zeitraum konnten in ausreichendem Maß Erfahrungswerte über Auswirkungen und praktische Anwendbarkeit gesammelt werden. Zudem haben große internationale und nationale Entwicklungen des gesamten Medienbereiches auch vor dem Österreichischen Filminstitut nicht haltgemacht.

Obwohl das Filmförderungsgesetz in der derzeit geltenden Fassung eine gewisse Flexibilität ermöglicht, erscheint es dennoch sinnvoll, geringfügige Änderungen vorzunehmen, um mit weitreichenden Auswirkungen die derzeitigen Problemstellungen besser bewältigen zu können.

Welcher Art sind nun die konkreten Probleme des Filmförderungsgesetzes? – Die wesentlichen Probleme möchte ich nur stichwortartig anreißen: fehlende Kontinuität für erfolgreiche Produzenten und Regisseure; Gremienentscheidung statt Eigenentscheidung; die Vielzahl der Förderungsmaßnahmen, zum Beispiel die Förderung der österreichischen Beteiligung an nichtösterreichischen Filmen, schmälert die Kernbereiche der Förderung; ein Absinken der Projektzahl droht; das zu große Entscheidungsgremium mit festgelegten Fachbereichen wie Drehbuch, Produktion, Regie, Verleih und darüber hinaus 50 Prozent aus künstlerischen Bereichen der Mitglieder und in der Folge auch der Ersatzmitglieder; Unvereinbarkeitsbestimmungen, die zwar kor


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