duktion, die Berücksichtigung der Erfahrungen mit dem Filmförderungsgesetz seit 1993, die Straffung der Entscheidungsfindung im Rahmen der Auswahlkommission und die Schaffung neuer Unvereinbarkeitsregeln für Gremienmitglieder.
In europäischen Nachbarländern finden sich verschiedene Formen nationaler oder regionaler Filmförderung, die im wesentlichen unabhängig von Dotierung oder Ursprung der Förderungsmittel beziehungsweise primär wirtschaftlicher oder kultureller Ausrichtung sind.
Formen selektiver und automatischer Filmförderung bestehen sowohl einzeln als auch nebeneinander. Das Filminstitut verfügt mittlerweile auch im Bereich "Förderungsautomatik" über positive Erfahrungswerte durch die Referenzfilmförderung, durch Kinostartförderung sowie durch Festivalförderung.
Wo immer selektiv gefördert wird, zeigt sich einerseits eine gewisse Treffsicherheit bei der Auswahl der Förderungsprojekte, andererseits macht sie es aber schwieriger, erfolgreichen Produzenten und Regisseuren eine gewisse Kontinuität zu gewährleisten. Darüber hinaus soll nicht verschwiegen werden, daß das Spannungsfeld "Eigenverantwortung des Produzenten" gegen Expertenmeinung auch eine Quelle permanenter Kritik darstellt.
Auf der anderen Seite wiederum sind reine Förderungsautomatismen, die europaweit ausschließlich auf den wirtschaftlichen Erfolg zugeschnitten sind – anders als beim Filminstitut –, gänzlich ungeeignet für die Talentsuche und Nachwuchspflege. In der Schweiz wurde jüngst unter großer medialer Beachtung und mit geplanter wissenschaftlicher Dokumentation und Auswertung ein duales System eines selektiven Förderungsmodells mit einer parallelen Förderungsautomatik eingeführt, wobei für die Förderungsautomatik unter anderem die Regelungen des Österreichischen Filminstituts in die Konzeption aufgenommen beziehungsweise zur Grundlage genommen wurden.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich das französische Modell, für dessen Umsetzung sich insbesondere Abgeordneter Josef Cap einsetzt. Die seit 1947 bestehende französische Politik der Filmförderung beruht auf einer gesetzlichen Regelung verbunden mit einer Subventionsverteilung. Die Grundlinien dieser Regelung bestehen in der Finanzierung durch den Markt selbst. Mittel aus verschiedenen Branchen der Filmindustrie werden durch ein eigenes Abgabensystem förderungswürdigen Projekten zugeführt. Auf das dafür eingerichtete automatische Unterstützungskonto – etwa vergleichbar mit der AKM bei uns – fließen rund 30 verschiedene Abgaben. Es sind dies Abgaben auf den Eintrittspreis, auf die Fernsehwerbung, die Fernsehsteuer, des jährlichen Umsatzes privater und öffentlicher Kanäle ebenso wie der Videoverleihe und so weiter. Allein 1996 wurden durch dieses System etwa 2,25 Milliarden Schilling – also 1,1186 Milliarden Francs – aufgebracht.
Damit werden in Frankreich jährlich etwa hundert Filme produziert, deren Finanzierung in einer Höhe von 9 Prozent vom automatischen Unterstützungskonto getragen wird. Unterstützt werden Projekte, sofern der Film in französischer Sprache von einem Unternehmen, dessen Direktion überwiegend aus französischen Staatsbürgern oder EU-Bürgern besteht, verfilmt und produziert wird. Der geförderte Film soll ferner in Frankreich oder in EU-Ländern und mit französischem oder EU-Personal gedreht werden. Darüber hinaus soll – dem Gesetz nach – der Produzent mindestens 15 Prozent des Filmbudgets selbst aufbringen.
Dieses Modell deckt mehrere Aspekte ab. Im besonderen würde der immer wieder diskutierte kulturelle Hegemonieanspruch der amerikanischen Filmindustrie bei dieser Form der Abgabe eine gewisse Umverteilung erfahren, und es wäre möglich, die nationale Filmproduktion umverteilend zu unterstützen.
Aus der Analyse aller beschriebenen Förderungssysteme läßt sich ein Bündel positiver Aspekte destillieren, die nachfolgendes Reformmodell sinnvoll erscheinen lassen: Das Förderungsbudget steht der automatischen Förderung – also der Referenzfilmförderung nach künstlerischen und wirtschaftlichen Parametern – und der selektiven Förderung – mit Hilfe der Auswahlkommission – zur Verfügung. Über die Aufteilung des jährlichen Budgets auf diese Förderungsbereiche und damit eine Gewichtung der Förderung entscheidet das Kuratorium.
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