Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 174

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Die finanzielle Dotierung des Erfolgs hat – im Rahmen der automatischen Referenzfilmförderung – dem neuen Projekt prinzipiell eine Basisfinanzierung und keine bloße Spitzenfinanzierung zu ermöglichen. Die Automatik bezieht sich auf die ausschließliche Inanspruchnahme von Referenzmitteln, wobei jede Kombination mit Mitteln der selektiven Förderung möglich ist. Erfolg und Mißerfolg sollen deutliche Wirkung haben.

Die in Aussicht genommenen Änderungen und Ergänzungen sollen eine Harmonisierung mit den Filmförderungssystemen in Europa ermöglichen. Durch Straffung und teilweise Verlagerung von Kompetenzen soll mehr Flexibilität erreicht werden, wozu auch die Ergänzung der selektiven Förderung durch eine automatische Referenzfilmförderung sowie einen speziellen Fonds und die Verkleinerung der Auswahlkommission beitragen sollen. Weitere Schwerpunkte sollen die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit des Filmschaffens und – nach Maßgabe der vorhandenen Mittel – eine gezielte Nachwuchs- und Investitionsförderung sein.

Im konkreten bietet die gegenständliche Novelle daher folgende Verbesserungen: Die Auswahlkommission wird sowohl inhaltlich und ideologisch als auch aufwandseitig entlastet; die Vorzüge beider Förderungsmodelle werden kombiniert, die negativen Aspekte nahezu ausgeschlossen; und nach dem Vorbild europäischer Förderungen – zum Beispiel MEDIA II – kann im Rahmen der Projektentwicklung durch begrenzte und reglementierte Spezialfonds die Qualität von Einreichungen verbessert und eine vernünftige Unternehmensplanung erleichtert werden. Es sollte Produktionsunternehmen künftig möglich sein, ihnen zur Verfügung stehende Referenzmittel zur Entwicklung neuer Vorhaben zu verwenden.

Die Neun-Personen-Auswahlkommission war in der Regierungsvorlage zur Filmförderungsgesetz-Novelle 1993 als Expertenpool gedacht, aus dem heraus maßgeschneidert für die verschiedenen Förderungsbereiche Kleingruppen gebildet werden sollten. Da diesen Unterkommissionen im Zuge der parlamentarischen Begutachtung aber keine Beschlußfähigkeit zuerkannt wurde, verblieb eine in der Praxis aufgrund der Personenanzahl schwer einzuberufende, unflexible und in der Meinungsfindung schwierige Auswahlkommission.

Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben obliegt künftig einer Auswahlkommission, die aus fünf stimmberechtigten sachkundigen Personen des Filmwesens sowie dem Direktor – ohne Stimmrecht – als Vorsitzendem gebildet wird. Dem Direktor obliegt im Hinblick auf die ihm übertragene Budgetverantwortlichkeit die Letztentscheidung bei der Dotierung der Förderungsmittel der ausgewählten Vorhaben.

Ursprünglich war im Entwurf vorgesehen, daß diese Kommission aus drei bis fünf Mitgliedern bestehen soll. Dies wurde im Ausschuß des Nationalrates – nicht zuletzt Einwänden des Dachverbandes der österreichischen Filmschaffenden folgend – verbindlich auf fünf Mitglieder festgelegt. Ergänzend sollen in besonders gelagerten und entsprechend begründeten Fällen – also Dringlichkeitsfällen – Rundlaufbeschlüsse der Auswahlkommission ermöglicht werden. Bei aufrechtem Film- und Fernseh-Abkommen könnte ein über die Abkommensmittel entscheidungsberechtigter Vertreter des ORF zu den Sitzungen beigezogen werden, um an Ort und Stelle die Entscheidung über die ORF-Mitfinanzierung einzubringen.

Abschließend möchte ich Inhalt und Ziele des Filmförderungsgesetzes nochmals punktuell festhalten: Schwerpunktsetzung auf eine erfolgsabhängige, automatische Förderung, Anpassung der selektiven Förderung, Verstärkung der Projektentwicklung durch einen speziellen Fonds, Neugestaltung der Entscheidungsfindung durch Umgestaltung der Auswahlkommission, Unvereinbarkeitsregelungen und Budgetaufteilung durch das Kuratorium auf Förderungsbereiche, deren bisherige anteilsmäßige Festlegung durch das Gesetz eine rasche Anpassung an aktuelle Notwendigkeiten verhindert hat.

Im besonderen werden mit dieser Novelle drei Schwerpunkte realisiert. Stichwort Kontinuität ... (Bundesrat Dr. Harring: "Abschließend", haben Sie gesagt!) Herr Kollege, ich habe genauso zugehört. Wenn ich mir Kollegen Königshofer sozusagen vergegenwärtige, dann muß ich sagen, hat er dreimal so lang geredet wie ich. (Bundesrat Dr. Harring: Entschuldigung! Sie haben selbst "abschließend" gesagt!) Sie können hinausgehen, wenn es Ihnen nicht gefällt.


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