Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 177

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liche Filmförderung unterstützen. Diese muß aber zukunftsorientiert sein und auch den richtigen Effekt haben.

Meine Partei wird diesem Bundesgesetz zustimmen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

21.52

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gudenus. – Bitte.

21.52

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Staatssekretär! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vorredner Liechtenstein und Rauchenberger haben mit viel Engagement das Wesentliche zu diesem Tagesordnungspunkt gesagt. Nur unterscheiden sich die Schlußfolgerungen, die wir Freiheitliche aus diesem Thema ziehen, von den ihren. Wir lehnen diesen Tagesordnungspunkt ab. (Bundesrat Ing. Polleruhs: Warum? – Bundesrat Waldhäusl: Das hat Kollegin Mühlwerth schon ausreichend erklärt!) Das will ich gleich sagen. Das ist das Wesentliche, und das wollen Sie wissen. (Bundesrat Rauchenberger: Warum haben Sie das schon im Ausschuß gewußt?)

Der bekannte österreichische Filmschaffende Walter Davy hat vor wenigen Tagen in einem Zeitungsinterview im Hinblick auf die Förderung im Filmwesen festgehalten, daß diese den Staat nichts angehe, und er hat weiters gefragt – so, wie auch jetzt die Frage lautet –: Warum geht das den Staat nichts an? – Herr Kollege! "Warum", das war auch Ihr besonderes Wort. (Bundesrat Ing. Polleruhs: Ja!) Walter Davy meint, daß der Staat, wenn er Förderungen gibt, logischerweise eine Gegenforderung an den habe, der eine Förderung erhält. Es gibt also keine staatliche Förderung ohne Gegenforderung. Damit aber wird die Unabhängigkeit – wie mir scheint, wurde diese auch von Bundesrat Liechtenstein zumindest indirekt angesprochen – der Kulturschaffenden in Frage gestellt. (Bundesrat Rauchenberger: Warum? Der Staat gibt auch Parteiförderung und verlangt nichts von Ihnen!)

In diesem Gesetz wird – darauf wurde auch von den Vorrednern hingewiesen – der Verbund Österreichs innerhalb Europas angesprochen. § 2 Abs. 5c spricht auch vom österreichischen Film und von österreichisch-ausländischen Gemeinschaftsprojekten, § 18 Abs. 2 spricht von der Europäischen Union und Österreich, und im Bericht des Kulturausschusses wird von der Harmonisierung des österreichischen Filmförderungssystems mit allgemein in Europa geltenden Systemen gesprochen. Nun ist das meiner Ansicht nach etwas verwirrend, meine Damen und Herren: Wer soll da mit wem zusammenarbeiten?

Der einleitend von mir erwähnte Walter Davy spricht dem österreichischen Film eine autonome, rein österreichische Stellung am internationalen Filmmarkt ab. Ob das nun Österreich und EU oder Österreich und ausländische Gemeinschaftsprojekte oder Europa im allgemeinen betrifft, bleibt unbefragt. Walter Davy sagt aus seiner Erfahrung heraus: "Es ist eine maßlose Überschätzung, von einem österreichischen Film zu sprechen."

Der Produzent ein Italiener, Geld aus Schweden, Schauspieler aus Frankreich, der Regisseur aus Rußland und das Drehbuch von einem Österreicher: Das wäre eine mögliche Konstellation. Aber daß der Produzent Österreicher ist, das Geld aus Österreich – vielleicht in Teilbereichen aus ihrem Ministerium – kommt, die Schauspieler aus Österreich sind, der Regisseur aus Österreich stammt und das Drehbuch aus Österreich kommt: Das ist so gut wie nicht vorstellbar. (Bundesrat Rauchenberger: Das darf dann nur in Österreich gezeigt werden, nicht?) Bitte? (Bundesrat Rauchenberger: Das darf dann nur in Österreich gezeigt werden!) Sie haben es vorher gesagt, ich habe es lobend hervorgehoben. (Bundesrat Rauchenberger: Das ist nicht verstanden worden!)

Das ist der eine Punkt: Wir haben das Problem, was eigentlich der österreichische Film ist. Das andere Problem – auch das wurde schon angesprochen – besteht darin: Beurteile ich einen Film – fast so ähnlich wie im Fernsehen – über die Quoten, oder beurteile ich einen Film über die Qualität? Es besteht diesem Gesetz zur Filmförderung gemäß wohl die Möglichkeit, daß die


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