Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 178

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Qualität und/oder die Quantität zählt. Aber sagen Sie mir, meine Damen und Herren: Wo fiele das jemals zusammen? – Wo die Quantität ist, ist nicht die Qualität, und wo die Qualität ist, werde ich nicht die Quantität finden, die das Projekt rechnerisch vorstellbar macht.

Es liegt nicht allein am Regienachwuchs. Es liegt auch nicht daran, daß vielleicht zuwenig Leitlinien, Vorbilder und Erlebnisse da sind, die einen Film gestalten könnten. Wir leiden heutzutage darunter, Herr Staatssekretär: Viel Haut und Sex bringen das Geschäft, und damit machen die Quoten die Qualität. In Österreich von einer Filmförderung zu sprechen, entspringt möglicherweise einer guten Absicht. Ich bezweifle aber, Herr Staatssekretär, daß diese Absicht jemals das darin investierte Geld rechtfertigen wird.

Frau Kollegin Mühlwerth hat dieses Problem schon dargestellt. Künstlerisch und/oder wirtschaftlich erfolgreich, heißt es im Gesetz. Ich betone noch einmal: Die Grätsche "künstlerisch und wirtschaftlich erfolgreich" könnte ich mir vielleicht noch vorstellen, als ehrliche Bemühung; aber "oder wirtschaftlich erfolgreich"? Was soll dabei prämiert werden? – Die künstlerisch erfolgreiche Tätigkeit oder die wirtschaftlich erfolgreiche Tätigkeit?

Meine Damen und Herren! Wie wir gesagt haben, lehnen wir dieses Gesetz ab, welches das Filmförderungsgesetz ändert, weil in diesem Gesetz zu viele Unwägbarkeiten enthalten sind – auch wenn ich nicht verhehlen möchte, daß diejenigen, die es unterstützen wollen, sicherlich hehre Absichten damit verfolgen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.59

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Staatssekretär. – Bitte.

21.59

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Hohes Haus! Ich möchte wieder auf einige der Debattenbeiträge eingehen, zunächst auf die Ausführungen der Frau Bundesrätin Mühlwerth. In Ihrem Beitrag dürfte es zu einer Vermischung der Institutionen Auswahlkommission und Kuratorium gekommen sein.

Verantwortlich für die inhaltliche Auswahl ist nicht das Kuratorium, sondern die Auswahlkommission. Diese Auswahlkommission wurde von neun auf fünf Personen verringert, und sie hat sowohl die inhaltliche als auch die finanzielle Empfehlung abzugeben. Das hat nichts mit dem Kuratorium zu tun. Das Kuratorium hat lediglich eine Überprüfung der wirtschaftlichen Gebarung vorzunehmen. Ich möchte Ihnen sehr empfehlen, da genau zu trennen: Das eine ist mit dem Aufsichtsrat eines Unternehmens vergleichbar, das andere mit der Vorstandsetage, wo die inhaltlichen und tagespolitischen Geschäftstätigkeiten erledigt werden. Ich nehme an, Sie haben sich geirrt, und ich möchte das hiemit aufklären.

Die Empfehlung der Auswahlkommission hat in finanzieller Hinsicht letztlich in Endverantwortung der Direktor mitzutragen oder abzulehnen. Damit ist die Verantwortlichkeit des Direktors klargelegt. Dieser Direktor muß seine Gebarung längstens alle zwei Jahre einer Überprüfung durch Wirtschaftstreuhänder unterziehen, also durch eine außenstehende Stelle, die nochmals überprüft. Das heißt, Effizienz und Kontrolle dieses Systems wurden massiv verstärkt.

Zum Inhaltlichen möchte ich folgendes sagen: Es ist uns darum gegangen, kein Intendantensystem zu schaffen. Ich darf Sie auch diesbezüglich korrigieren. Es gibt kein geordnetes Intendantensystem in der Bundesrepublik, sondern lediglich Länderverantwortlichkeiten, und die großen Länder, die Medienunterstützung im großen Ausmaß betreiben, nämlich Nordrhein-Westfalen und Bayern, haben selbstverständlich das Kommissionsmodell und kein Intendantenmodell. Sie sind wahre Verfechter dieses Kommissionsmodells, weil die inhaltliche Vielfalt bei einer Mehrheit von kreativen Leuten in der Auswahlkommission besser gewährleistet ist. Ich wiederhole: Es gibt keine Bundeskompetenz der Bundesrepublik, sondern eine Länderkompetenz, und die federführenden Länder haben Auswahlkommissionen und keine Intendanz. – Auch diesfalls dürfte es sich um einen Irrtum Ihrerseits handeln.


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