Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 182

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10. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg über soziale Sicherheit (859 und 1007/NR sowie 5622/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg über soziale Sicherheit.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Grillenberger übernommen. Ich darf ihn bitten, den Bericht zu bringen.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Der Bericht des Sozialausschusses liegt Ihnen vor.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Jänner 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

11. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Rahmenabkommen über den Handel und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits samt Erklärungen und Anhang sowie Unterzeichnungsprotokoll (860 und 967/NR sowie 5623/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung: Rahmenabkommen über den Handel und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits samt Erklärungen und Anhang sowie Unterzeichnungsprotokoll.

Ich bitte Herrn Mag. Wilfing, den Bericht zu übernehmen.

Berichterstatter Mag. Karl Wilfing: Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich komme daher zum Antrag.

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Jänner 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen mir nicht vor.


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