Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 183

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Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluß Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend einen Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Regelung der gegenseitigen Amtshilfe in bestimmten Angelegenheiten (945 und 968/NR sowie 5624/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung: Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Regelung der gegenseitigen Amtshilfe in bestimmten Angelegenheiten.

Die Berichterstattung hat wieder Herr Bundesrat Wilfing übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Mag. Karl Wilfing: Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich komme daher zum Antrag.

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Jänner 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Antragstellung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Böhm. – Bitte.

22.20

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Dem vorliegenden Staatsvertrag, der etwas verschämt als "Regelung der gegenseitigen Amtshilfe in bestimmten Angelegenheiten" bezeichnet wird, wird meine Fraktion zustimmen. Dies aber ausschließlich deshalb, weil wir das damit verfolgte sachliche Anliegen als solches durchaus akzeptieren, da es doch gewiß nicht in unserem Interesse liegen kann, Personen vor der Aufdeckung zu schützen, die Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.

Ebenso respektieren wir die US-amerikanische Intention: Es soll den Personen, die derartige schwere Delikte gesetzt haben, dies aber bei ihrer Einwanderung in die Vereinigten Staaten und beim Erwerb von deren Staatsbürgerschaft verschwiegen oder geleugnet haben, die Staatsangehörigkeit und die Aufenthaltsberechtigung wieder entzogen werden, da sich die USA selbst als klassisches Einwanderungsland nicht als Zufluchtsort für Kriegsverbrecher mißbrauchen lassen müssen.


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