Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 185

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wohl nicht allzu realitätsfern, davon ausgehe, daß in der Regel Österreich der ersuchte Staat sein wird, kann ich mich des prekären Eindrucks nicht erwehren, daß wir in dieser Hinsicht völlig kapituliert haben. Denn die USA hätten es nun auch in der Hand, das Maß, in dem sie den Vorbehalt des ersuchten Staats, diesfalls Österreichs, zu beachten haben, durch nachträgliche Änderung ihrer eigenen Rechtsordnung selbst zu gestalten.

Ein letzter, allerdings rein innerstaatlicher, Kritikpunkt ist die meines Erachtens unehrliche Aussage in den Erläuterungen, daß den österreichischen Gerichten und Verwaltungsbehörden kein Mehraufwand entstehen wird. Das soll angeblich deshalb zutreffen, weil die Erteilung von Auskünften und die Gewährung von Einsicht in Akten keinen ins Gewicht fallenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern und die Vernehmung von Auskunftspersonen durch österreichische Behörden auch zur Aufklärung allfälliger strafbarer Handlungen erforderlich sein werde. Weshalb bedarf es solcher Verschleierungen? Wenn man das Anliegen dieses Notenwechsels bejaht – und wir tun es –, so muß man sich auch mit den daraus resultierenden Kosten für einverstanden erklären. Ich denke dabei nicht bloß an die Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher. Wer nämlich den Umfang und das Ausmaß der nach amerikanischem Recht sogar im Zivilprozeß bestehenden Offenlegungspflichten kennt, der wird sich hinsichtlich des zu erwartenden Aufwandes, der mit Amtshilfeersuchen der USA verbunden sein kann, keiner Illusion hingeben!

Einzig und allein wegen der politischen Bedeutung dieses Amtshilfeverkehrs und aus der rechtsstaatlichen Erwägung, daß dieser einer vertraglichen Rechtsgrundlage bedarf, werden wir dieser Vorlage zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.28

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluß Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich gebe noch bekannt, daß seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt fünf Anfragen eingebracht wurden.

Den eingelangten Entschließungsantrag der Bundesräte Leopold Steinbichler und Kollegen betreffend Fortführung der österreichischen Atomenergiepolitik hat der Herr Präsident dem Ausschuß für Verfassung und Föderalismus zugewiesen.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, 12. Februar 1998, 9 Uhr, in Aussicht genommen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite