Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 45

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umfassenden Verbot von Nuklearversuchen. Das Mißtrauen gegenüber Verträgen ist zwar berechtigt, wie viele Beispiele in der Geschichte zeigen, aber Hoffnung, Zuversicht, Vertrauen und Anstrengungen für eine positive Entwicklung sind einfach notwendig.

Mein Vorredner, Bundesrat Gudenus, hat zwar bestätigt, daß der Inhalt des Vertrages an und für sich voll in Ordnung ist, hat aber großen Pessimismus gegenüber einer Verwirklichung auf diesem Wege gezeigt. Meiner Ansicht nach sind wir, wenn wir nur den Pessimismus voranstellen und nicht auch Optimismus für die Zukunft und die Entwicklung der Menschheit hegen, von vornherein auf verlorenem Posten. Dies muß auch die Leitidee dieses Vertrages sein, der – wie die Präambel ausführt – folgende Ziele zum Inhalt hat: die nukleare Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle, die Verringerung der Kernwaffenbestände, die Verhinderung der Verbreitung von Kernwaffen, die Einschränkung der Weiterentwicklung, einen Stopp der Entwicklung neuer Arten und die Einstellung der nuklearen Explosionen und Versuche.

Ich möchte, da jetzt ein Staatsbesuch aus Frankreich stattgefunden hat, hier feststellen, daß die angeblich letzten Atomversuche Frankreichs beziehungsweise jener Gruppe, die sie damals veranlaßt hat – wir dürfen nicht alle Franzosen einbeziehen –, uns in Europa weh getan haben. Ich sage "wir" als Europäer und sage nicht: Es war in Frankreich und nicht in Österreich.

Wer kann nun diese Ziele verfolgen? – Selbstverständlich jeder Staat, getragen von seinen Bürgern und Bürgerinnen, und am besten natürlich jene Staaten, die selbst nukleare Waffen besitzen. Aber diese werden nicht damit anfangen. Es stehen zu viele wirtschaftliche und machtpolitische Interessen dahinter. Daher denke ich, daß auch kleine Staaten – die Vereinten Nationen bestehen überwiegend aus kleineren Staaten – damit anfangen können, Druck auf die Völkergemeinschaft auszuüben, damit die Zahl derjenigen, die dem Inhalt dieses Vertrages zustimmen, immer größer wird.

Wir wissen, daß nicht alle Staaten, die nukleare Waffen besitzen – zum Beispiel Indien –, bereit sind, Atomstoppverträge zu unterzeichnen. Aber immerhin haben diesen Vertrag 149 Staaten unterzeichnet und davon – schon oder erst? – neun Staaten ratifiziert. Diese hat mein Vorredner schon aufgezählt, und dabei kam irgendwie zum Ausdruck: Na ja, das waren nur die Fidschi-Inseln, Katar und die Mongolei; Japan ist zweifellos größer; und da sollte Österreich auch schon diesen Vertrag ratifizieren?

Ich denke, gerade deshalb. Wir hätten schon der erste sein können; aber auch wenn wir erst der zehnte Staat sind, der ratifiziert, ist es das mindeste, was wir tun können, diesem Vertrag durch Ratifikation beizutreten. Ich bin sicher, daß die 44 Staaten, die zur Ratifikation notwendig sind, gefunden werden mögen und daß darüber hinaus all jene, die sich grundsätzlich zu den Inhalten dieses Vertrages bekennen, folgen werden, sodaß eine große Gemeinschaft, die insgesamt selbstverständlich mehr Gewicht haben wird, in Zukunft diese wichtige Richtlinie gegen atomare Waffen unterstützen wird.

Im Vertrag ist genau beschrieben – darauf will ich jetzt nicht näher eingehen –, wie die Umsetzung dieses Vertrages organisiert werden wird: daß die Konferenz der Vertragsstaaten das höchste Gremium ist und daß es einen Exekutivrat mit 51 Staaten als ausführende Organisation geben wird. Dieser Exekutivrat ist nach geographischen Gesichtspunkten gebildet, wie aus Anlage 1 des Vertrages hervorgeht. Man kann freilich darüber diskutieren, ob die Auswahl dieser Staaten weltweit nach geographischen Gesichtspunkten richtig ist. Aber ich denke, daß wir die organisatorischen Fragen dieses Vertrages den inhaltlichen hintanstellen sollten.

Vorgesehen sind das Technische Sekretariat und ein Generaldirektor, von dort aus werden Überwachungen systemgemäß durchführt, dort wird ein Datenzentrum eingerichtet sowie Bearbeitungen und Analysen vorgenommen, und es werden Inspektionen vor Ort durchgeführt und die Vertragseinhaltung verifiziert. Dafür steht wissenschaftliches und technisches Personal zur Verfügung, und es soll alles untersucht werden, was mit atomarer Strahlung zusammenhängt, sei dies unter- oder oberirdisch, im Meer oder in der Atmosphäre. Dieses internationale Überwachungssystem, das in diesem Vertrag schon mit Standorten angeführt ist, enthält eine Reihe


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