Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 46

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von Überwachungsmaßnahmen, solche radionukleider Art sowie seismologische, hydroakustische und Infraschall-Überwachungsmaßnahmen, um nur einige anzuführen.

Ich möchte auch ein paar Worte zur Finanzierung sagen. Selbstverständlich kostet die Ausführung eines solchen Vertrages die Mitglieder entsprechendes Geld. Der Aufwand wird nach jenem Schlüssel, den die Vereinten Nationen auch für andere Organisationen festgelegt haben, von den Mitgliedstaaten getragen. Aber, meine Damen und Herren: Wenn Österreich für das Budget zur Durchführung dieses Vertrages einen Beitrag in der Höhe von 0,87 Prozent zu leisten hat und wenn sich dieser Vertrag in seinem Inhalt auf positive Weise weiterentwickelt, dann ist dieser Beitrag für ein solch großes Ziel wohl nicht zu hoch!

Vergessen wir nicht, daß diese Behörde ebenso wie die CTBTO – die Atomkontrollbehörde – ihren Sitz in Wien haben wird. Auch das ist meiner Ansicht nach ein Grund, den Vertrag zu ratifizieren, doch möchte ich ausdrücklich betonen, daß der Hauptgrund darin besteht, daß Österreich einen Beitrag zu den Grundsätzen und Inhalten dieses Vertrages leistet. Staaten, die diesen Vertrag schon heute erfüllen – wenn wir beitreten, sind auch wir dabei – und als Vorreiter wirken, sind Vorbilder. Ich möchte es umdrehen, damit wir nicht warten, bis alle anderen beigetreten sind, auch die großen – denn wer tritt denn dann bei, wenn jeder abwartet? –: Wir können diesem Vertrag in der jetzigen Phase beitreten, und es sollte uns eine Ehre sein und mit Stolz erfüllen, den Vertrag, der eine friedliche Entwicklung zum Ziele hat und Gefahren ausschließen will, als einer der ersten Staaten zu ratifizieren.

Ich möchte ein paar Worte noch zu den Einwendungen meines Vorredners sagen. Es ist richtig, daß dieser Vertrag auch verfassungsändernde Bestimmungen enthält, aber ich kann nicht behaupten, daß uns diese nicht schon vorher bekannt gewesen wären. Man muß auch sagen, welche verfassungsändernden Bestimmungen das sind, nämlich jene im Artikel VII unter den Ziffern 7 und 8d. Meine Damen und Herren! Ich denke, daß es sich beim dort bezeichneten vereinfachten Änderungsverfahren, das sich nur auf bestimmte administrative Änderungen und Änderungen technischer Natur bezieht – zum Beispiel auf die Änderung der Liste der Überwachungsstationen und so fort –, um verfassungsrechtliche Bestimmungen handelt, in bezug auf die ich überhaupt keine Bedenken habe, daß sie innerhalb dieses Vertrages und ihrer Anwendung Österreich jemals schaden werden. Wo tritt da ein Schaden für Österreich auf?

Selbstverständlich bin ich der Meinung, daß die Information des Parlaments – des Nationalrates und des Bundesrates – erfolgen sollte. Aber in dem Vertrag ist auch diese 90-Tage-Frist enthalten. Es wäre fatal, wenn eine Maßnahme innerhalb dieses Vertrages geändert wird, der wir ohnehin zugestimmt hätten, der wir aber deshalb nicht zustimmen, weil wir innerhalb dieser 90 Tage nicht entsprechend darauf reagiert haben.

Ich denke daher, daß die Vorbehalte gegenüber diesen Paragraphen hinter dem eigentlichen Ziel dieses Vertrages hintangestellt werden können, und ich bin der Ansicht, daß dies kein Grund sein kann, diesem Vertrag nicht zuzustimmen. Ich möchte hinzufügen, daß wir es bei der Chemiewaffenkonvention ebenfalls bereits so beschlossen und durchgeführt haben. Es ist dies nicht der erste Fall, und ich denke, daß auch dort darauf Rücksicht genommen wurde, daß nicht etwas enthalten ist, wodurch Österreich überfahren wird und unsere Mitwirkungsrechte geschmälert werden. Es geht darum, daß gegebenenfalls eine Weiterentwicklung des Vertrages in technischer und organisatorischer Hinsicht raschest möglich ist.

Da die Entwicklung hin zu den Zielen dieses Vertrages lange dauern wird, sollte kein einzelner Schritt eine Verzögerung dieser Entwicklung bewirken, vor allem dann nicht, wenn es in organisatorischer und technischer Hinsicht ist. Daher könnte ich unter diesem Aspekt, sollte die FPÖ aus diesem Grunde einen Entschließungsantrag als Gegenantrag einbringen, diesem nicht zustimmen. Das darf ich auch für die sozialdemokratische Fraktion sagen.

Daher würde ich ersuchen, daß wir alles unternehmen und daß Österreich alles unternimmt, um die Ideen dieses Vertrages innerhalb Österreichs zu fördern. Ich würde die Regierung ersuchen, genauso, wie sie etwa den Hauptausschuß des Nationalrates informiert, auch den Bundesrat beziehungsweise den betreffenden Ausschuß des Bundesrates zu informieren. Und ich würde


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