Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 56

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kussionen im Landesschulratskollegium von Niederösterreich, in dem es geheißen hat: In Niederösterreich könnte es in einer Familie Schüler geben, die in drei Bundesländern zur Schule gehen. Aus einer Familie, die in Wiener Neustadt zu Hause ist, könnte ein Schüler in Wien, ein zweiter in Niederösterreich und ein dritter vielleicht im Burgenland zur Schule gehen. Daher wäre es sehr schwierig, eine andere Ferienstaffelung zu machen als Wien, Niederösterreich, Burgenland. So war es auch lange Zeit der Fall. Nur sinnvoll war das sicherlich nicht, wenn man bedenkt, daß dann Autos aus drei Bundesländern, wobei aus Wien und Niederösterreich viele Menschen in die Ferien gefahren sind, die Autobahnen kilometerlang verstopft haben.

Daher war es gut, daß 1995 die Fixierung vorgenommen worden ist, daß es drei Staffeln gibt. Das war zumindest schülerpopulationsmäßig eine halbwegs gerechte Verteilung und, wie ich meine, auch im Hinblick auf die Belastung der Straßen, aber auch in bezug auf die Tourismusorte.

Nun beschließen wir eine weitere Flexibilisierung. Es ist klar, daß Semesterferien eine wichtige fremdenverkehrswirtschaftliche Bedeutung haben, und daher begrüße ich diesen heutigen Beschluß. Ich meine aber auch, daß man, wenn man konsequent weiterdenkt, auch die Überlegung anstellen könnte, ob tatsächlich dieser große Block von neun Wochen im Sommer auf einmal konsumiert werden muß oder ob man nicht Teile dieser neun Wochen im Sommer auf den Herbst, auf den Frühling oder auch auf die zwei Ferienblöcke im Winter verlegen könnte, was wahrscheinlich auch wieder der Tourismuswirtschaft zugute kommen würde. Warum sollte man nicht auch darüber eine Diskussion eröffnen?

Nur ein paar Sätze zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz. Genauso wie es die Flexibilität bei der Ferienordnung gibt, die ich für gut halte, könnte es, so meine ich, auch eine Flexibilität beim Einsatz der Lehrer geben. Mehr Flexibilität und Mobilität zunächst einmal bei den Berufsschullehrern auf freiwilliger Basis, aber auch was den Einsatz der Lehrer an landwirtschaftlichen Bundesschulen betrifft, wären durchaus wünschenswert.

Abschließend sei daher gesagt: Alle drei Gesetzesnovellen sind zu befürworten und werden von meiner Fraktion selbstverständlich mitbeschlossen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.08

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Barbara Pühringer das Wort. – Bitte.

12.08

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Uns liegen, wie schon gesagt, drei Gesetze aus dem Schulbereich vor, denen meine Fraktion die Zustimmung erteilen wird.

Zum Schulzeitgesetz: Im oberösterreichischen Schulzeitgesetz gibt es – wie wahrscheinlich auch in den anderen Bundesländern – die Regelung, daß der Landesschulrat per Verordnung den Beginn der Semesterferien für einzelne Bereiche des Bundeslandes verschieben kann, wenn örtliche Gegebenheiten, zum Beispiel auch fremdenverkehrspolitische Gründe, das zwingend erfordern. Ein Abweichen für das gesamte Bundesland ist aber derzeit nicht vorgesehen. Das wird nun, wie schon von meinem Vorredner ausgeführt wurde, in der vorliegenden Novelle dadurch ermöglicht, daß künftig das Unterrichtsministerium einem Antrag, der von der jeweiligen Landesregierung und dem Landesschulrat gemeinsam kommen muß, nachkommen kann, wenn dies aus fremdenverkehrspolitischen Gründen wichtig erscheint – eine Möglichkeit, von der wahrscheinlich am ehesten unser westlichstes Bundesland Gebrauch machen wird. Ich glaube, von dort ist auch dieser Wunsch ausgegangen.

Im Unterrichtsausschuß wurde von einem der Mitglieder die Frage gestellt, ob das nun die letzte Änderung sei oder ob noch weitere Novellen, weitere Änderungen des Schulzeitgesetzes zu erwarten seien. Mein Vorredner hat diesbezüglich schon einige Wünsche anklingen lassen und gemeint, daß man darüber diskutieren sollte. Auch ich habe einen Wunsch: Ich hoffe sehr, daß es noch zu einer Änderung kommt – nicht in bezug auf die Semesterferienregelung, aber in bezug auf einen anderen Punkt.


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