Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 57

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Im Bundesschulzeitgesetz heißt es, daß die Schulbehörde, also der Bezirksschulrat und der Landesschulrat, einen Zwickeltag, aus welchem Grund auch immer, nicht unterrichtsfrei geben darf. Ich glaube, daß dieser Satz gestrichen werden sollte. Wir haben das seinerzeit in einer Stellungnahme zum Bundesgesetz zum Ausdruck gebracht, und der Oberösterreichische Landtag hat diesbezüglich auch eine Resolution verfaßt. Derzeit kann aufgrund des gültigen Gesetzes nur die einzelne Schule in ihrer schulautonomen Verantwortung, durch Abstimmung im Schulforum, durch Abstimmung von Eltern und Lehrern gemeinsam, über Zwickeltage entscheiden. Das führt – diese Erfahrung haben wir in Oberösterreich gemacht – leider zu unkoordinierten Maßnahmen. In Oberösterreich trifft uns das vielleicht deswegen mehr als andere Bundesländer, weil wir im Pflichtschulbereich die Fünf-Tage-Woche haben und daher in jedem Jahr mindestens zwei solche Zwickeltage haben, folgend auf die zwei Donnerstag-Feiertage. Das führt dazu, daß in einer Familie Kinder, die unterschiedliche Schulen besuchen, unterschiedlich schulfrei haben, und das schafft Probleme für die Eltern und wird vor allem von den Eltern kritisiert.

Der Landesschulrat kann diesbezüglich nur eine Empfehlung abgeben, die aber von den Schulen nicht befolgt werden muß. Eine einheitliche Lösung ist schwer machbar. Ich möchte Ihnen dieses Problem aber trotzdem ein bißchen nahebringen. Ich werde das in Oberösterreich weiterhin beobachten. Vielleicht handelt es sich nur um Anfangsschwierigkeiten, denn Autonomie und Eigenverantwortung sind sicherlich eine schwierige Sache. Es mag Ihnen vielleicht als ein Randproblem erscheinen, das nicht so wichtig ist, aber ich spüre in unserem Bundesland, daß es derzeit doch Unruhe und ungute Auseinandersetzungen verursacht.

Nun zum Dienstrecht der Berufsschullehrer und Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen.

Die vorliegende Novelle wird von den betroffenen Lehrergruppierungen als positiv angesehen. Sie können künftig unter bestimmten Voraussetzungen bundeslandübergreifend verwendet werden, nämlich dann, wenn sie im eigenen Bundesland nicht vollbeschäftigt werden können, also dort ihre Lehrverpflichtung nicht erfüllen, wenn diese Maßnahme vor allem vom unterrichtlichen Standpunkt her zweckmäßig ist, wenn zum Beispiel ein Lehrer ein Mangelfach abdeckt, das im anderen Bundesland gefragt ist, und wenn der betroffene Lehrer einverstanden ist.

Ich glaube nicht, daß es zu einem Berufsschullehrer-Tourismus von einem Bundesland in das andere kommen wird. Eine Frage, die aber in diesem Zusammenhang im Bundesland geklärt werden muß, ist der finanzielle Ausgleich zwischen zwei betroffenen Bundesländern. Die Kosten für diese Lehrer werden nämlich zu je 50 Prozent vom Bund und vom Land getragen, und es ist nicht zu erwarten, daß ein Bundesland 50 Prozent jener Stunden finanziert, die ein Lehrer in einem anderen Bundesland erbringt. Ich glaube aber, das ist kein großes Problem, es ist leicht lösbar.

Jedenfalls ermöglicht diese neue Regelung mehr Flexibilität, und vor allem – das sagen mir die betroffenen Lehrer – hilft es kleinen Berufsgruppen innerhalb der Lehrerschaft, eher eine Vollbeschäftigung und eine Dauerbeschäftigung zu bekommen.

Ich möchte im Zusammenhang mit dem Dienstrecht der Lehrer Bemerkungen, die Frau Abgeordnete Schaffenrath vom Liberalen Forum im Nationalrat anläßlich der Beschlußfassung dieses Gesetzes gemacht hat, nicht unkommentiert lassen. Sie hat nämlich gemeint, daß sie beziehungsweise ihre Fraktion letztmalig einer Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, das für die pragmatisierten Lehrer gilt, zustimme, weil sie glaube, daß die Pragmatisierung ein Relikt eines patriarchalischen Beamtenstaates sei und daß Pragmatisierung leistungshemmend sei.

Ich halte das für eine Fortsetzung der leider erfolgreichen Bemühungen, in der Öffentlichkeit weiterhin Neid zu erzeugen. Ich halte das für eine Fortsetzung der Beamten- und der Lehrerhatz, die, nachdem man sich nach den zwei Sparpaketen doch wieder etwas beruhigt hat, von einzelnen Politikern und von Medien als dankbares Thema in der Öffentlichkeit leider weitergeführt wird.


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