Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 61

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desschulräte –, aber vom Bundesministerium die Genehmigung erteilt und die Begründung überprüft werden muß.

Wenn gefragt wird, ob am Schulzeitgesetz nie mehr etwas geändert wird, dann muß man sofort die Antwort geben: Das wird nicht möglich sein, denn alle Dinge verändern sich, alle Dinge entwickeln sich weiter.

Was mir natürlich auch ein Anliegen ist: Schulzeit muß Schulzeit bleiben. Mehr Ferien, so glaube ich, sind auch politisch nicht zu verantworten. Das heißt, es kann immer nur darum gehen, die Ferienzeiten besser, vernünftiger zu ordnen.

Jede Neuordnung bringt natürlich eine breite Diskussion mit sich, und die Vorschläge, man möge doch die Sommerferien verkürzen und dafür Herbstferien einführen, müßte man, wie ich meine, grundlegend beraten und politisch überdenken. Es müssen auch die Schulpartner zu diesen Vorschlägen befragt werden. Ich meine, daß gerade solche Entscheidungen nicht übers Knie gebrochen werden sollen.

Zu den beiden Gesetzen, die den Dienstbereich betreffen, nämlich zum L-DG und zum Dienstrecht für die landwirtschaftlichen Lehrer, ist festzustellen, daß wir damit auch unserem Ziel der Flexibilisierung Rechnung tragen. Es ist selbstverständlich, daß die Bundesländer über den finanziellen Ausgleich miteinander reden müssen. Das findet immer statt. Wenn Schüler eine Berufsschule besuchen, die sie nur in einem bestimmten Bundesland besuchen können, weil es nur dort diese Berufsschule gibt, gibt es auch einen finanziellen Ausgleich. Es ist Aufgabe der Länder, den finanziellen Ausgleich festzulegen.

Ich danke jedenfalls den Fraktionen dieses Hohen Hauses für die einmütige Zustimmung zu unserem Schulzeitgesetz und zu den zwei anderen Gesetzen. Ich glaube, daß es wichtig ist, daß Fragen der Schule, daß Fragen der Bildung von den politisch Verantwortlichen gemeinsam getragen werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.31

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort. – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Bevor ich in die Abstimmung eingehe, halte ich für das Protokoll fest, daß der zu Beginn der Sitzung entschuldigt gewesene Bundesrat Mag. Michael Strugl inzwischen anwesend ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 22. Jänner 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 22. Jänner 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .


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