Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 62

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 22. Jänner 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 22. Jänner 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (842 und 1047/NR sowie 5629/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Wolfgang Hager übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Wolfgang Hager: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Sozialausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 22. Jänner 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor. Ich verzichte daher auf dessen Verlesung.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile es ihm.

12.34

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Daß eine Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes notwendig ist, bezweifle ich angesichts der Diskussion, wie sie in der vergangenen Woche von der Frauenministerin begonnen wurde. Daß Sie, Frau Ministerin, die Hausarbeit gesetzlich regeln wollen, grenzt an einen Faschingsscherz. Meiner Meinung nach geht es bei der Gleichbehandlung von Mann und Frau vielmehr um die Durchsetzung der Frauenrechte. Dazu haben Sie, Frau Ministerin, sich aber nicht geäußert.

Meine Damen und Herren! Allein die Aussage der Frauenministerin, daß sie bei eventueller Scheidung oder Trennung die Vermögensverhältnisse regeln will, läßt für mich den Schluß zu, daß es ihr mehr um die Vermögensverhältnisse geht als um intakte Familien in Österreich.

Meine Damen und Herren! Man hat vielmehr das Gefühl ... (Bundesrätin Schicker: Kein Applaus, Herr Kollege Weilharter! – Bundesrat Eisl: Da kann man nicht applaudieren, wenn es um die Trennung von Ehepartnern geht!)

Frau Kollegin Schicker! Man hat vielmehr das Gefühl, die Frau Ministerin verwechselt oder kennt in diesem Bereich die gesetzlichen Bestimmungen nicht, denn geschlechtsspezifische Benachteiligungen sind ohnedies nicht erlaubt; ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Arbeitsrecht. Es gibt weder arbeitsrechtliche Bestimmungen noch Kollektivverträge, die Frauen oder Männer schlechterstellen dürfen (Bundesrat Payer: Dann schau dir die Statistik an!) , und es gibt


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite