Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 64

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Meine Damen und Herren! Gerade in dieser Diskussion um die Postenbeschaffung für Frau Konrad war für uns Steirer die Haltung der Frauenministerin auffällig passiv. Wo waren Sie, Frau Ministerin Prammer, als der Fall Konrad in der Steiermark am Höhepunkt war? (Bundesrätin Schicker: Die Frauenministerin war in Graz! Wo warst du?) Warum haben Sie sich dazu nicht geäußert? Frau Ministerin Prammer! Entspricht das Verhalten Ihres Parteikollegen Schachner Ihrem Empfinden von Gleichberechtigung?

Solange, meine Damen und Herren, diese sogenannten Postenschachereien, wie wir es in der Steiermark bezeichnen, gang und gäbe sind und sich eine Frauenministerin davon nicht distanziert, so lange kann man dem Ansinnen der Frau Ministerin nicht glauben, daß es ihr und der Regierung um Gleichbehandlung geht.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Aus den oben genannten Gründen ist für uns Freiheitliche die vorliegende Regierungsvorlage nichts anderes als ein Pseudoschritt, der Versuch, sich mit anderen Themen über die tatsächlichen Probleme hinwegzuturnen. (Bundesrat Payer  – in Richtung der Freiheitlichen –: Daher ist die Riess-Passer hinausgegangen! Es sind alle hinausgegangen! Die haben gewußt, was auf sie zukommt!) Die Vorlage mit der sogenannten beabsichtigten Regionalisierung, nämlich der Gleichbehandlungsanwaltschaft ... (Zwischenruf der Bundesrätin Schicker. )

Frau Kollegin Schicker! Die Gleichbehandlungsanwaltschaft in der vorliegenden Form ist ein laienhafter Versuch, sich über viele Ungereimtheiten, die es natürlich in diesem Bereich gibt, hinwegzuturnen. Die Umsetzung der Gleichbehandlung und die Einführung einer diesbezüglichen Beschwerdestelle wurden zwar angedeutet – Wien und das Umland werden zitiert –, aber ob es Alternativen dazu gibt, die unter Umständen effizienter wären, und zwar nicht nur im Kostenbereich, sondern auch in ihrer Wirkung, ist gar nicht erst geprüft worden.

Die Dezentralisierung dieser Gleichbehandlung, meine Damen und Herren, läßt natürlich auch die Frage aufkommen, inwieweit die Frau Ministerin mit ihrem Entwurf auf dem letzten Stand der Dinge ist. Es gibt in der Steiermark – ich als steirischer Mandatar zitiere natürlich wieder die Steiermark – eine Beschwerdestelle und eine Frauenbeauftragte. Bedeutet das, daß die Frauenbeauftragte obsolet ist?

Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist, wie gesagt, daher nur ein Pseudoschritt. Daß es ein Pseudoschritt ist, bestätigt die Frauenministerin selbst: Am 14. 1. dieses Jahres hat sie nämlich im Ausschuß selbst gesagt – den Medien war es auch zu entnehmen –, daß es sich bei dem vorliegenden Entwurf nur um einen kleinen ersten Schritt handelt. Erforderlich wäre ihrer Meinung nach eine große vernünftige Novelle.

Meine Damen und Herren des Bundesrates! Wenn diese vernünftige große Novelle vorliegt, dann können Sie mit uns als Partner wieder rechnen, dann werden wir bereit sein, über dieses Thema in sachlicher Weise wieder zu diskutieren. Ich erwarte mir daher, daß man bis zum Vorliegen dieser großen, von der Frau Ministerin selbst geforderten Novelle wartet und nicht diesen Pseudoschritt setzt beziehungsweise dieser Vorlage nicht zustimmt. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrätin Schicker: Auftrag ausgeführt!)

12.43

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Aloisia Fischer das Wort. – Bitte.

12.43

Bundesrätin Aloisia Fischer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleichbehandlung, Gleichberechtigung für Männer und Frauen ist ein Handlungsauftrag. Sie muß in allen Bereichen, in der Familie, in der schulischen und beruflichen Ausbildung, im Beruf, in gesellschaftlichen und politischen Organisationen verwirklicht werden. Seit der offenen Thematisierung und auch der Bewußtseinsbildung hat sich viel in Bewegung gesetzt. Traditionsargumente gelten nur mehr bedingt. Ein sehr positiver Punkt: Buben und Mädchen sind in der Familie gleichviel wert.


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