Frauen nicht ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt, nicht ihrer Qualifikation entsprechend entlohnt, bezahlt. Frauen unterbrechen allzusehr und unfreiwillig ihr Berufsleben und steigen viele Stufen darunter wieder ein. Auch da bedarf es geeigneter Maßnahmen, sie sozusagen nicht ganz herauszunehmen. Da haben auch die Wirtschaft und auch die Politik ihre Verantwortung. (Bundesrat Weilharter: Das hat Ihre Vorgängerin auch schon gesagt! – Bundesrat Mag. Gudenus: Machen Sie die Familien nicht schwach!)
Auf die Familie komme ich gerne zurück. Die Familie wird gerade in diesen Tagen alles andere als schwach gemacht, das ist hier auch schon dementsprechend dargestellt worden.
Ich sage noch etwas dazu: Wer haben möchte, daß man sich dazu bekennt, daß Frauen bei gleichwertiger Arbeit über dasselbe Einkommen verfügen sollen wie Männer, muß die Frage der Familienarbeit und Familiensituation mitdiskutieren. Derjenige, der dieses Thema nämlich ausklammert und sagt, all das habe nichts miteinander zu tun, ist blind – aus einem ganz einfachen Grund: Ein junges Mädchen, von dem noch niemand sagen kann, welchen Beruf es ergreifen, welchen Lebensverlauf es nehmen wird, wird bereits bei Vorstellungsgesprächen gefragt, wie es denn mit der Familienplanung ausschaue. Die Wiedereinsteigerin, die wieder in ihren Beruf zurück will, weil sie zu Hause war und ihre Kinder betreut hat, wird folgendes gefragt: Wer kümmert sich jetzt um die Kinder? Es ist doch hoffentlich eine Großmutter da? Sie werden doch nicht auf Pflegeurlaub gehen wollen? – Und noch viele andere Fragen mehr müssen sich Frauen anhören. Diese subtilen Untergriffe sind Realität und stellen Hemmnisse dar. Ich könnte noch viele zusätzliche Punkte anführen und aufzeigen. Aus diesem Grund bedarf es – gerade was die Familien betrifft – geeigneter Maßnahmen.
Herr Bundesrat! Sie haben das Thema des Familienrechtes und die anstehende Familienrechtsreform angeschnitten. Ich möchte Ihnen ganz konkret einen Fall schildern und Ihnen die Beurteilung überlassen, ob folgendes in Ordnung ist oder nicht. Wenn sich ein junges Paar kennenlernt, sich entschließt zu heiraten und die Frau Kinder bekommt, bleibt meist die Frau zu Hause, denn der Mann ist berufstätig und bringt das Geld nach Hause. Somit ist per Gesetz ganz klar: Die Frau ist für die Familienarbeit zuständig und erbringt einen Teil der Leistung. Den anderen Teil der Leistung erbringt der Mann durch die Erwerbstätigkeit. Nun werden Kinder bekanntlich größer – auch in meinem geschilderten Fall –, und die Frau will – meines Erachtens zu Recht – zurück in den Beruf. Der Mann sagt nun: Das kannst du schon tun, aber du verläßt einseitig den Vertrag. Du kannst das tun, aber ich bin nicht bereit, an der Familienarbeit, an der Hausarbeit teilzunehmen. – In einem solchen Fall – und in vielen unzähligen mehr – gibt es richterliche Unterhaltsentscheidungen, in denen der Frau zur Last gelegt wird, sie hätte einseitig diesen Vertrag verletzt und aus diesem Grund keinen Unterhaltsanspruch. Das ist meines Erachtens damals vor 25 Jahren nicht damit gemeint gewesen, als ein sehr modernes und zukunftsträchtiges Familienrecht beschlossen wurde. Wenn das nun korrigiert werden soll – nicht mehr und nicht weniger steckt hinter "halbe-halbe" –, dann meine ich folgendes: Setzen wir etwas um, was im Sinne der damaligen Gesetzgebung schon beabsichtigt und initiiert war! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Ich habe schon im Nationalratsplenum davon gesprochen, daß auch eine "große" Gleichbehandlungsgesetz-Novelle zu diskutieren sein wird. Wir von der SPÖ haben uns immer dazu bekannt, den kleinen Schritt einer "kleinen" Novelle zu machen, um die Regionalanwaltschaft einrichten zu können. Die große Novelle – dieses Angebot gilt natürlich für die Mitglieder des Bundesrates genauso wie für jene des Nationalrates – will ich gerne auch mit Ihnen vorweg diskutieren. Ich möchte über Ihre Erwartungshaltungen und Wünsche an eine große Gleichbehandlungsgesetz-Novelle diskutieren, so wie ich diese natürlich auch mit den Sozialpartnern sofort in Angriff nehmen und in Diskussionen einbringen werde.
Ziel ist es, bis Ende dieses Jahres den Entwurf einer derartigen großen Gesetzesnovelle fertigstellen zu können; ich denke hier vor allen Dingen an die jungen Frauen, die motiviert an ihr Leben, an ihre Ausbildung, an ihre Zukunftsplanung herangehen. Wir sind es diesen Frauen schuldig, ihnen die Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Chancen auch nützen können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.05
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