Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 67

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile Frau Bundesministerin Mag. Barbara Prammer das Wort. – Bitte.

12.54

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Bundesräte! Zunächst möchte ich darauf hinweisen, weil es auch der erfreuliche Inhalt dieser Gleichbehandlungsgesetz-Novelle ist, in mehreren Bundesländern – zunächst in einem – eine regionale Gleichbehandlungsanwaltschaft einzurichten, daß wir, sobald dieses Gesetz Gesetz ist, sofort mit allem darangehen werden, die Gleichbehandlungsanwaltschaft in Tirol, in Innsbruck einzurichten. Wir haben auch schon mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen.

Ich gehe davon aus, daß es schon im zweiten Halbjahr dieses Jahres realisiert werden wird, denn diese Stelle muß auch fundiert eingerichtet sein. Ich möchte an dieser Stelle gleich vorweg meine Absicht kundtun, daß das nächste Bundesland – ich stelle mir vor, daß das Jahr 2000 eine realistische Perspektive ist – Kärnten sein wird, in dem eine weitere, sozusagen die dritte Gleichbehandlungsanwaltschaft eingerichtet werden soll. Natürlich gehe ich auch von der Distanz aus. Ich möchte diese Einrichtungen dort haben, wo Frauen weit weg von Wien sind, es soll ihnen der Weg abgekürzt werden, und sie sollen vor Ort zu ihrem Recht kommen.

Wir alle wissen, daß die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen per Gesetz gegeben ist – Gott sei Dank seit einiger Zeit. Wir wissen aber auch, daß die Gleichstellung de facto noch lange nicht erreicht ist. Da momentan die ganze Welt, auch Österreich nach Japan schaut, möchte ich gerne einen sportlichen Vergleich heranziehen, wie er auch zwischen den Geschlechtern stattfindet. Es ist unwahrscheinlich, daß zwei Langstreckenläufer, wovon einer 500 Meter weiter hinten starten darf, ungefähr zum selben Zeitpunkt durch das Ziel gehen. Aus diesem Grund geht es in erster Linie in den nächsten Jahren darum, spezielle Frauenförderung, spezielle Frauenförderungspolitik zu machen, um auch das zu erreichen, was Frauen ganz eindeutig von sich, von der Gesellschaft, von der Politik und von der Wirtschaft erwarten.

Die jungen Frauen haben es eindeutig kundgetan: Sie stellen an sich, an die Gesellschaft den Anspruch, berufstätig sein zu wollen und nicht nur zu müssen, gleichzeitig nicht auf die Familie verzichten zu wollen, und all das braucht Rahmenbedingungen und braucht auch geeignete Maßnahmen.

Aus diesem Grund ist es notwendig, daß wir alles, was die Politik nur irgendwie diesen Frauen mit auf den Weg geben kann, auch zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel Kinderbetreuungseinrichtungen. Wir müssen auch die Wirtschaft motivieren, Frauenförderung als ernstes Kapitel zu betrachten; nicht, weil wir die Wirtschaft schikanieren, sondern weil wir wissen – alle Betriebe, die das schon machen, bestätigen uns das auch –, daß es im Interesse der Unternehmen ist und zum Nutzen, zum betriebswirtschaftlichen Nutzen der Unternehmen führt, wenn Frauen entsprechend eingesetzt werden und entsprechende Chancen bei ihrer Berufstätigkeit haben. Gerade die jungen Frauen investieren unglaublich viel in ihre Ausbildung, in ihren Beruf.

Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, daß ich immer häufiger, wenn es um Frauenförderung geht, Bündnispartner, nicht Bündnispartnerinnen finde. Ich sage auch gleich dazu, daß das in erster Linie Männer um die 50 Jahre sind. Warum? – Meistens haben diese Männer Töchter, und diese Männer erleben mit, unmittelbar hautnah mit, was es für ihre eigene Tochter bedeutet, nicht dieselben Chancen vorzufinden wie vielleicht der männliche Kollege, zunächst der Schulkollege und dann der Berufskollege. Man sollte es auch einmal ganz nüchtern sehen, daß es darum geht, diese Erwartungen ernstzunehmen und nicht lächerlich zu machen, nicht wegzustecken, nicht wegzudiskutieren.

Es ist ein Faktum, daß Frauen rund 40 Prozent weniger verdienen. Teilzeitbereinigt, Herr Bundesrat, teilzeitbereinigt (Bundesrat Weilharter: Unterschiedliche Ausgangsbasis, Frau Ministerin!), nicht auf Basis der geringfügig oder der Teilzeitbeschäftigten, sondern hochgerechnet auf die Vollzeit. Sie haben 40 Prozent weniger Einkommen. Das hat viele Ursachen. (Bundesrat Weilharter: Kollektivverträge! Wer hat sie verhandelt, Frau Ministerin?) In erster Linie werden


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