Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 80

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Handlungsabläufen Schwierigkeiten gibt, zum Beispiel beim Ansetzen von Prüfungsterminen, und daß diese administrativen Probleme letzten Endes mit ein Grund dafür sind, daß die Verweildauer der Studierenden an unseren Hochschulen relativ lang ist.

Darüber nachzudenken, wie man diese administrativen, organisatorischen Schwierigkeiten beseitigen kann, muß einem Bundesminister, wie ich meine, zugestanden werden. Ich halte das auch durchaus für sinnvoll. (Bundesrätin Mühlwerth:  ... genau auf diese Art und Weise passiert es, daß man sagt, man bezahlt einen, den man heimlich hineinsetzt! Das ist ganz typisch für Minister Einem!)

Ich beziehe mich eher auf das, was er auch im Wege von Verordnungen schon vorgestellt hat. Wir können uns natürlich auch über verschiedenste Interpretationen hier unterhalten, diese diskutieren, aber ich möchte mich eigentlich eher auf das beziehen, was er schriftlich vorgelegt hat, nämlich im Rahmen einer Verordnung, die bereits im vergangenen Jahr von ihm erlassen wurde, in der ganz genau festgelegt ist, wie diese Evaluierung aussehen soll.

Es gibt vier Evaluierungsarten, die er im Rahmen dieser Verordnung vorstellt.

Erstens: die Bewertung von Forschungstätigkeiten durch externe Fachleute. Das ist etwas, was in Großbetrieben durchaus immer wieder gemacht wird. Es werden immer wieder auch externe Fachleute beispielsweise zur Organisationsberatung beigezogen.

Zweitens: Sachverständigenbefragungen und -gutachten. Auch das ist etwas, was in der Wirtschaft durchaus üblich ist.

Drittens: sachbezogene Aufbereitung von Kennzahlen, insbesondere aus den Arbeitsberichten der Institutsvorstände – etwas, was auch in unserem Kreis keinen Widerspruch finden wird.

Viertens – das ist etwas, was ich für sehr gut halte, und deshalb ist auch die Österreichische Hochschülerschaft als Interessenvertretung der Studierenden so besonders wichtig –: In diese Evaluierung der Universitäten sollen auch die Studierenden in ganz besonderer Weise eingebunden werden, nämlich durch die Bewertung von Lehrveranstaltungen durch die Studierenden. Ich halte das für eine sinnvolle Beteiligung der Studierenden, die im übrigen so neu auch wieder nicht ist, denn bereits im Universitäts-Organisationsgesetz aus dem Jahr 1993 ist diese Möglichkeit einbezogen worden. Es wurde bereits vorgeschlagen, die angegebenen Ziele, Inhalte, die Didaktik, aber beispielsweise auch die Lernbehelfe einer Lehrveranstaltung von Studierenden begutachten und bewerten zu lassen.

Ich halte das für einen weiteren Schritt im Bereich der Demokratisierung unserer Universitäten und Hochschulen, und in diesem Sinne unterstütze ich alle Maßnahmen, die mithelfen, die Österreichische Hochschülerschaft zu unterstützen, und werde gegen diese Vorlage keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.57

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 21. Jänner 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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