Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 88

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Fischler. Meine Damen und Herren! Ich finde diese Situation und diese Vorgangsweise in der EU zum Schämen.

In Zusammenhang mit diesen Tiertransportgesetzen sollte man auch einen Paragraphen des Strafgesetzbuches beachten, und zwar § 222, in dem es um den Tierschutz geht. Ich meine, daß es gerade für die Vollziehung der hier vorliegenden Gesetze notwendig wäre, ein Zusammenwirken zwischen Tiertransportgesetzen und dem Tierquälerei-Paragraphen zu erreichen. § 222 Abs. 1 lautet: Wer ein Tier roh mißhandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Abs. 2 lautet: Ebenso ist zu bestrafen, wer, wenn auch nur fahrlässig, im Zusammenhang mit der Beförderung einer größeren Zahl von Tieren diese dadurch, daß er Fütterung oder Tränke unterläßt, oder auf andere Weise längere Zeit hindurch einem qualvollen Zustand aussetzt.

Ich meine, daß bei dementsprechenden Delikten auch das Strafgesetzbuch in Form dieses § 222 Abs. 2 beachtet werden sollte.

Wir Freiheitlichen – ich habe es schon einmal gesagt – stimmen dem Antrag, den vorliegenden Gesetzesbeschluß nicht zu beeinspruchen, gerne zu, meinen aber, daß eben nicht nur die Symptome beim Tiertransport bekämpft werden sollten, sondern daß es auch wichtig wäre, die Ursachen, die ich vorhin geschildert habe, zu bekämpfen und auch EU-weit abzustellen.

Meine Damen und Herren! Der Umgang mit Tieren zeigt den kulturellen Standard von Völkern. Die europäischen Völker haben meiner Meinung nach derzeit einen dringenden Bedarf, diesen Standard zu heben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.29

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster ist Herr Bundesrat Rieser zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.29

Bundesrat Peter Rieser (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Gleich vorweg zu meinem Vorredner: Lieber Herr Kollege Königshofer! Wenn man in die Vergangenheit schaut, dann muß man sagen, sind bis jetzt immer die Auflagen auf dem Rücken des Produzenten ausgetragen worden, und ich kann mich in der letzten Zeit wirklich nicht daran erinnern, daß der Konsument die Rechnung hätte tragen müssen. Diese Entwicklung spiegelt sich auch darin wider, daß das landwirtschaftliche Einkommen im vergangenen Jahr um 6,7 Prozent zurückgegangen ist.

Angesichts der seit Jahren laufenden Diskussion über den Tiertransport wurde seitens der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern wiederholt eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen in Brüssel eingebracht. Ich darf hier einige dieser Vorschläge nennen. Die Fleischexporte sollten gegenüber den Lebendtiertransporten bevorzugt behandelt werden, und ich erinnere an den Vorschlag, die Gewährung von Exporterstattungen an die Einhaltung der Tiertransportrichtlinien und aller übrigen Tierschutzbestimmungen zu binden – ein Vorschlag von Österreich.

Oder: Die Auszahlung der Erstattung sollte nur für jene Tiere erfolgen, die gesund am Bestimmungsort ankommen. Oder: In europäischen Schlachthöfen sollte die für den Islam notwendige Schlachtmethode erlaubt werden, um einerseits der Anforderung der Käufer nachzukommen und andererseits die Zahl der Lebendtiertransporte zu verringern beziehungsweise diese überhaupt zu vermeiden. Dies würde natürlich auch die Wertschöpfung in dem jeweiligen Staat entsprechend erhöhen.

Das Plenum des EU-Parlaments – wir haben es heute bereits gehört – fordert in diesem Zusammenhang eine mit acht Stunden begrenzte maximale Transportzeit für Tiere. Die österreichischen Abgeordneten stimmten gegen diese Bestimmung und forderten eine maximale Transportzeit von sechs Stunden für Schlachttiere. – Man muß in diesem Zusammenhang zwischen Nutztiertransport und Schlachttiertransport unterscheiden.


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