Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 94

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Es wäre für die richtigen und wichtigen Anliegen des Tierschutzes hilfreich, wenn man die Frage der Zuständigkeiten an sich nicht zum Selbstzweck erhebt, sondern in erster Linie darüber berät, wie jede Gebietskörperschaft ihre Aufgaben in sachgerechter Weise selbst wahrnehmen soll und kann, wie das heute auf Bundesebene mit den beiden vorliegenden Gesetzesbeschlüssen der Fall ist. Davon sind die Länder natürlich nicht auszunehmen. Sie unternehmen bereits Anstrengungen der Koordinierung mit 15a-Vereinbarungen, sie sind aber – das sollten wir in der Länderkammer nicht unerwähnt lassen – auch in diese Bemühungen einzuschließen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.57

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. – Bitte.

14.57

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das Tiertransportgesetz ist für uns, die wir an die Schöpfung durch Gott glauben, mindestens ebenso wertvoll wie andere schöpfungsschützende Gesetze.

Beim Tiertransport geht es um gelebten Tierschutz. Und der Tierschutz wurde schon dem Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft beigefügt – ich betone: beigefügt! –, und zwar mit dem Text: "Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Gemeinschaft in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr, Binnenmarkt und Forschung tragen die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hiebei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und religiöses Erbe."

Wenn mein Vorredner, Kollege Jürgen Weiss, die Beifügung zur bayerischen Landesverfassung erwähnt hat, die den Tierschutz besonders hervorhebt, so ist das, wie ich meine, nicht mehr als recht, denn Tiertransport ist Schöpfungstransport. Aber umso mehr erstaunt es, daß dieses Gesetz, welches wir heute sicherlich einstimmig verabschieden werden, eher ein Placebogesetz ist. Denn im Bericht des Verkehrsausschusses heißt es – ich zitiere – : "In der Praxis sind bisher keine Mißstände beim Transport von Tieren auf der Eisenbahn bekanntgeworden. Etliche der in diesem Bundesgesetz festgelegten, einzuhaltenden Standards beim Transport von Tieren werden im österreichischen Eisenbahnverkehr durch die Anwendung und tarifliche Verankerung der UIC-Standards bereits zum heutigen Zeitpunkt erfüllt. Das Transportaufkommen von Tieren auf der Eisenbahn weist im übrigen in den vergangenen Jahren eine rückläufige Tendenz auf. Diese Tendenz wird sich mit Inkrafttreten der Schlachttiertransportregelung noch verstärken. Alle diese Umstände lassen die Schlußfolgerung zu, daß die Vollziehung dieses Gesetzes keine zusätzlichen Kosten auslösen wird." Den letzten Punkt nehmen wir mit Befriedigung zur Kenntnis.

Es erhebt sich jedoch die Frage: Was soll das Ganze? Wozu soll ein Gesetz dienen, welches im Grunde genommen keine bekannten Mißstände regeln soll? Oder gibt es vielleicht doch Mißstände? Wir haben zum Beispiel in den Medien vernommen, daß am Walserberg – wie heute schon mehrfach erwähnt  –, insbesondere durch unseren Landesrat Thaler, Mißstände aufgedeckt worden sind.

Die Textierung dieses Gesetzes ist, wie so oft, leider Gottes nicht zufriedenstellend. "Transportmittel und Transportbehältnisse müssen mit einem Symbol für lebende Tiere gekennzeichnet sein, das diese in aufrechter Stellung zeigt." Dieser § 7 Abs. 2 enthält jedoch keine Verordnungsermächtigung, und es geht daraus auch nicht hervor, in welcher Größe, wo, wie, in welcher Form die jeweilige Symbolisierung angebracht werden soll. – Ich bringe dazu ein etwas von der Norm abweichendes Beispiel: In Österreich wird der Wildwechsel durch ein springendes Reh angezeigt. In Schweden beziehungsweise in Skandinavien wird dieser durch einen Elch angezeigt. Das bedeutet in diesem Fall: Wenn wir jetzt gewisse Symbole auf die Transportbehältnisse heften, kann das Symbol jeweils ganz unterschiedliche Pflegemaßnahmen signalisieren.


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