Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 110

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her in dieser Frage untätig geblieben, man denkt – im Gegenteil – schon wieder über eine Entkriminalisierung in diesem Bereich nach, man denkt zum Beispiel an die Abschaffung des Vergehens der Blutschande.

Die Taten und Fakten sprechen eine deutliche und dramatische Sprache. Schätzungen von Experten gehen davon aus, daß in Österreich jedes 20. Kind sexuell mißbraucht, aber nur ein Bruchteil dieser Fälle zur Anzeige gebracht wird. Das Landeskrankenhaus Graz hat eine Statistik erstellt, in der festgestellt wurde, daß dort im Durchschnitt pro Woche drei mißhandelte und mißbrauchte Kinder aufgenommen werden. Davon wurde ein Drittel sexuell mißbraucht, zwei Drittel wurden körperlich mißhandelt. Die Hälfte dieser Zahl von betroffenen Kindern ist noch nicht einmal ein Jahr alt.

Auch der Wiener Gesundheitsbericht aus dem Jahr 1996 weist eine dramatische Zahl von Fällen auf: 11 340 Fälle sexueller Mißhandlung! Die Verurteilungen stagnieren im Vergleich dazu. Die Täter sind vor allem Männer, aber auch Frauen sind am sexuellen Mißbrauch beteiligt, wenn sie zulassen, daß Kinder der Prostitution zugeführt, vergewaltigt oder für pornographische Zwecke mißbraucht werden. 80 Prozent der Fälle passieren im Familien- oder Bekanntenkreis, und 50 Prozent der Täter werden rückfällig.

Kinderpornographie, Kinderprostitution, Kinderhandel und Kindersextourismus sind allesamt im Steigen begriffen. Das Internet schafft zusätzliche gigantische und auch kaum kontrollierbare Verbreitungsmöglichkeiten. Die Justizbehörden sind vielfach überfordert und halten in keinem Fall Schritt mit einer Entwicklung, die sich wie eine Seuche ausbreitet.

Herr Bundesminister! Es muß in diesem Bereich endlich zu Handlungen kommen! Schöne Worte, schöne Reden sind bereits sehr viele gehalten worden. Es muß gehandelt werden – vor allem im Bereich der Strafen.

Damit Sie nicht glauben, daß das ein Randproblem ist, möchte ich Ihnen anhand einiger Verurteilungen der letzten Monate aufzeigen, wie hier mit dem Strafrecht umgegangen wird, wie die Täter wirklich zur Verantwortung gezogen werden.

Ein Vater, der zehn Jahre lang seine drei Töchter mißbraucht und sich auch seiner fünfjährigen Enkelin unsittlich genähert hat, wird vom Gericht zu 18 Monaten Haft verurteilt, sechs Monate davon bedingt. Ein 36jähriger Mann, der wegen wiederholten Kindesmißbrauchs verurteilt wird, erhält zwei Jahre Haft. Ein 43jähriger Mann, der sich an seiner sechsjährigen Tochter vergeht, bekommt zwei Jahre Haft. Ein 45jähriger, der versucht hat, seine zehnjährige Tochter zu vergewaltigen, bekommt zwei Jahre Haft, acht Monate davon bedingt. Ein Vater, der seine fünfjährige Tochter wiederholt mißbraucht hat, bekommt zweieinhalb Jahre Haft. Ein Vater, der seine sechsjährige Tochter mißbrauchte, bekommt drei Jahre Haft. Ein Mann, der eine 13jährige jahrelang mißbrauchte, bekommt drei Jahre Haft. Ein Vater, der seine beiden Töchter im Alter von acht und zwölf Jahren mißbrauchte, bekommt dreieinhalb Jahre Haft. Ein Mann, der die sechsjährige Tochter seiner Lebensgefährtin mißbrauchte, bekommt dreieinhalb Jahre Haft unbedingt. Ein Mann, der seine Frau vergewaltigte und den dreijährigen Sohn mißbrauchte, wird freigesprochen. Ein Vater, der seine fünfjährige Tochter mißbrauchte, wird freigesprochen. Ein Vater, der seine 13jährige Tochter schwängerte, wird zu 15 Jahren Haft verurteilt. Ein Vater, der seine Tochter vom 4. bis zum 13. Lebensjahr mißbraucht hat, bekommt vier Jahre Haft. Ein 60jähriger, der mehrere Buben mißbraucht hat, zwei davon jünger als 14 Jahre, bekommt zweieinhalb Jahre Haft.

Ein Wiederholungstäter, der zum wiederholten Male auffällig wird beziehungsweise überführt wird, kinderpornographische Videos nicht nur selbst zu besitzen, sondern auch zu vertreiben, kommt mit 24 000 S Geldstrafe im Wiederholungsfalle davon.

Ich kann nicht glauben, Herr Bundesminister, daß Sie der Ansicht sind, daß diese Strafen den abscheulichen Delikten wirklich angemessen sind. Wir sind der Meinung, daß in diesem Bereich Höchststrafen erforderlich sind. Der Abschreckungsgedanke kann dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen, denn Triebtäter sind nicht abzuschrecken. Höhere Strafen dienen in erster


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