Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 112

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oberen Strafgrenze bei geschlechtlicher Nötigung von drei auf fünf Jahre wie bei schwerer Nötigung, weil das an sich ein Systemfehler im Gesetz ist, der absolut widersinnig ist.

Wir fordern die Ausdehnung des Straftatbestandes der Schändung auch auf das männliche Geschlecht als Opfer. Wir fordern die Ausdehnung des Tatbestandes des Beischlafs mit Unmündigen auch auf beischlafähnliche Handlungen, die gegebenenfalls auch als Vergewaltigung gelten würden, und wir fordern für diese Täter das Verbot jeglicher Hafterleichterungen wie Freigang oder Kontakt mit anstaltsfremden Personen. Vor wenigen Tagen hat es wieder einen Fall gegeben, wie in den Medien nachzulesen war, wo ein höchst gefährlicher Straftäter von einem Freigang nicht zurückgekommen ist und nur durch eine Großfahndung der Exekutive glücklicherweise nach einigen Stunden dingfest gemacht werden konnte. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, was passieren hätte können, wenn diese Fahndung nicht erfolgreich gewesen wäre.

Wir fordern weiterhin eine lebenslange Führungsaufsicht für solche Täter nach der Haftentlassung – das heißt regelmäßige Meldung bei der Polizei und dauernde Therapie – und ein lebenslanges Verbot aller Tätigkeiten, die den Täter mit Kindern in Kontakt bringen können. Grundsätzlich muß von jedem Täter ein sogenannter genetischer Fingerabdruck genommen werden, weil dadurch diese Täter für alle Zeiten registriert sind und es im Tatwiederholungsfalle bei neuen Delikten wesentlich leichter ist, diese Täter zu überführen.

Wir fordern darüber hinaus, so wie es das in anderen Ländern bereits gibt, Sonderabteilungen bei den Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung von Kinderpornographie und sexuellem Mißbrauch. Beispiele in Frankreich oder Bayern zeigen, daß dort diese Einrichtungen, diese Spezialabteilungen der Exekutive mit großem Erfolg arbeiten, besonders auch bei der Bekämpfung der Kriminalität im Internet. Sie müssen natürlich, um erfolgreich arbeiten zu können, auch mit besonderen Befugnissen ausgestattet werden. Die freiheitliche Fraktion hat bereits im September 1996 im Parlament einen entsprechenden Antrag eingebracht, wonach diese Möglichkeiten geschaffen werden sollen.

Ein letzter sehr wesentlicher Bereich in diesem Zusammenhang ist die Frage des Kindersextourismus, eine Entwicklung, die in den letzten Jahren dramatisch zugenommen hat und die in den offiziellen Deliktstatistiken nicht einmal enthalten ist.

Die UNICEF schätzt zirka zwei Millionen sexuell ausgebeuteter Kinder weltweit. Das muß man sich einmal vorstellen! Die Täter kommen hauptsächlich aus dem europäischen Raum, aus den USA und Japan. Ich glaube, daß es – in Fortsetzung dessen, was in diesem Bereich schon geschehen ist – notwendig ist, weitere Maßnahmen zu setzen.

Es darf aber nicht nur bei den Strafen bewendet bleiben. Es gilt, auch in der Prävention dieser Taten entschlossene Maßnahmen zu setzen. Wir müssen nicht nur das Verbrechen, sondern auch dessen Ursachen und Folgen bekämpfen.

Eine verpflichtende Aufklärungsarbeit, wie sie in anderen Bereichen, zum Beispiel in der Aids-Aufklärung, selbstverständlich ist, ist gerade auch in diesem Bereich dringend notwendig, um allen Personen, die im Umfeld Beobachtungen machen, die auf solche Verbrechen hindeuten, den Sinn zu schärfen für die dramatischen Anzeichen, damit rechtzeitig eingeschritten werden kann. Hier sind auch besonders die Medien gefragt. Erforderlich ist auch eine Koordination der Anlauf- und Beratungsstellen, wo vielfach eine Konkurrenzsituation gegeben ist, die es den Betroffenen erschwert, sich darüber klarzuwerden, wohin sie sich wirklich wenden können.

Weiters: eine absolute Anzeigepflicht für alle Behörden, die primär zum Schutz der Kinder eingerichtet sind, von allen an Unmündigen begangenen Straftaten – ich habe schon erwähnt, daß es mir völlig unverständlich ist, warum man diese Bestimmung zunächst abgeschafft hat – sowie eine Meldepflicht an den Amtsarzt für alle Personen, die beruflich die Betreuung von Kindern übernommen haben, wenn ein begründeter Verdacht des Mißbrauchs besteht.

In den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es außerdem eine Maßnahme, durch die die Gesellschaft vor solchen Tätern gewarnt wird. Sie beinhaltet, daß sich Sexualstraftäter nach ihrer Haftentlassung regelmäßig bei der Polizei melden und auch ihren Aufenthaltsort bekanntgeben


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